Eingang Kreishaus Dieburg

Häufige Fragen & Antworten

  • Übertrag eines gültigen Aufenthaltstitels in einen neuen Pass

    Sofern Sie einen neuen Reisepass von Ihrem Konsulat erhalten haben und Ihren noch gültigen Aufenthaltstitel für diesen neuen Reisepass übertragen lassen möchten besteht für Sie die Möglichkeit Ihren neuen Reisepass über das Upload-Portal für die Ausländerbehörde zur Verfügung zu stellen.  

    Das Upload-Portal finden Sie unter dem folgendem Link: Upload-Portal

  • Ablauf Ihres elektronischen Aufenthaltstitels / Mein Aufenthaltstitel läuft demnächst ab

    Sofern Sie eine Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels wünschen, benötigen wir vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels Ihren Antrag, eine Passkopie und ggfs. weitere Unterlagen. Bitte nutzen Sie dafür vorranging die Möglichkeit der Online-Antragstellung und fügen alle geforderten Anlagen als PDF-Datei bei.  

    Die Ausländerbehörde kontaktiert die betroffenen Personen in der Regel 2-3 Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels. Nur wenn Sie ca. 1 Monat vor dem Ablauf des Aufenthaltstitels noch nichts von uns gehört haben, kontaktieren sie uns bitte über unser Kontaktformular

  • Upload Portal

    Wenn Sie Dokumente übermitteln möchten nutzen Sie bitte das Upload Portal 

  • Wichtige Informationen zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels

    Bitte beachten Sie, dass es gerechnet ab dem Zeitpunkt Ihrer letzten Vorsprache in der Ausländerbehörde, als Ihre Fingerabdrücke für den elektronischen Aufenthaltstitel erfasst wurden, bis zu 8 Wochen dauern kann, bis der elektronischer Aufenthaltstitel geliefert wird und Sie einen Termin zur Abholung erhalten können.

    Hinweis:

    Das digitale Terminvergabesystem für die Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT) und elektronischen Reiseausweisen (eRA) ist aufgrund technischer Probleme deaktiviert. Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unser Kontaktformular

    eAT-Ausgabe/Schnellschalter:

    Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte unser Kontaktformular

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Online-Anträge der Ausländerbehörde

zu den Anträgen

Ukraine

„Mit der Achten Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurde die UkraineAufenthFGV bis zum 04.03.2027 verlängert. Mit dieser Verordnung wurden die nach § 24 AufenthG erteilten Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert, ohne dass es hierfür einer expliziten Verlängerung im Einzelfall bedarf.

Das heißt für Sie: Ihre Aufenthaltserlaubnis sowie die Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit erlaubt“ und „Wohnsitznahme Land Hessen.“ gelten ebenfalls ohne Verlängerung bis zum 04.03.2027 fort.

Sie erhalten keine neue Aufenthaltserlaubnis! Ihr Aufenthalt ist bis zum 04.03.2027 legal und erfordert  keinen neuen Aufenthaltstitel.

Bei Bedarf steht Ihnen folgende Bescheinigung zur Verfügung:“

Bescheinigung über Aufenthaltserlaubnis

Für weitere Informationen wird die Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge www.germany4ukraine.de empfohlen.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg unterstützt alle Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind. 

Die Erstregistrierung erfolgt über den nachfolgenden Link:

Erstregistrierung Ukraine

Information für Arbeitgeber und Betroffene des Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz zur Fiktionswirkung und Fiktionsbescheinigung finden Sie unter folgendem Link:

Information zur Fiktionsbescheinigung


Broschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Informationen für Zuwanderinnen und Zuwanderer 


Kontakt

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Servicebereich (Verlängerung von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen)

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Fachgebietsleitung Servicebereich:

Frau KehrFachgebiet 510.2Buchstabe A und B06151 881-1282
Frau Schmidt-HompeschFachgebiet 510.1Buchstabe C bis I06151 881-1256
Herr PfaffFachgebiet 510.4Buchstabe J bis O06151 881- 1280
Herr AmbrosioFachgebiet 510.3Buchstabe P bis Z06151 881-1278

Beschäftigungseintragungen

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