Häufige Fragen & Antworten
Übertrag eines gültigen Aufenthaltstitels in einen neuen Pass
Sofern Sie einen neuen Reisepass von Ihrem Konsulat erhalten haben und Ihren noch gültigen Aufenthaltstitel für diesen neuen Reisepass übertragen lassen möchten besteht für Sie die Möglichkeit Ihren neuen Reisepass über das Upload-Portal für die Ausländerbehörde zur Verfügung zu stellen.
Das Upload-Portal finden Sie unter dem folgendem Link: Upload-Portal
Ablauf Ihres elektronischen Aufenthaltstitels / Mein Aufenthaltstitel läuft demnächst ab
Sofern Sie eine Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels wünschen, benötigen wir vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels Ihren Antrag, eine Passkopie und ggfs. weitere Unterlagen. Bitte nutzen Sie dafür vorranging die Möglichkeit der Online-Antragstellung und fügen alle geforderten Anlagen als PDF-Datei bei.
Die Ausländerbehörde kontaktiert die betroffenen Personen in der Regel 2-3 Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels. Nur wenn Sie ca. 1 Monat vor dem Ablauf des Aufenthaltstitels noch nichts von uns gehört haben, kontaktieren sie uns bitte über unser Kontaktformular
Upload Portal
Wenn Sie Dokumente übermitteln möchten nutzen Sie bitte das Upload Portal
Wichtige Informationen zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels
Bitte beachten Sie, dass es gerechnet ab dem Zeitpunkt Ihrer letzten Vorsprache in der Ausländerbehörde, als Ihre Fingerabdrücke für den elektronischen Aufenthaltstitel erfasst wurden, bis zu 8 Wochen dauern kann, bis der elektronischer Aufenthaltstitel geliefert wird und Sie einen Termin zur Abholung erhalten können.
Hinweis:
Das digitale Terminvergabesystem für die Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT) und elektronischen Reiseausweisen (eRA) ist aufgrund technischer Probleme deaktiviert. Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unser Kontaktformular
eAT-Ausgabe/Schnellschalter:
Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte unser Kontaktformular
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