Datenschutzhinweise
Die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg verarbeitet zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören Daten, welche Sie uns zur Verfügung stellen oder welche wir von Dritten über Sie erheben. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und unseren Informationspflichten (Art. 13 und 14 DS-GVO) nachzukommen, informieren wird Sie über folgende Umstände:
1. Kontaktdaten des Verantwortlichen
Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Fachbereich 510
Jägertorstr. 207
64289 Darmstadt
Dienstgebäude:
Albinistr. 23
64807 Dieburg
Tel.: 06071/881-2030
E-Mail: auslaenderamt@ladadi.de
2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der Kreisverwaltung
Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Datenschutzbeauftragte
Jägertorstr. 207
64289 Darmstadt
E-Mail: Datenschutz@ladadi.de
3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 86 AufenthG: Die mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden dürfen zum Zweck der Ausführung dieses Gesetzes und ausländerrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen personenbezogene Daten erheben, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen erforderlich ist. Daten im Sinne von § 3 Abs. 9 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie entsprechender Vorschriften der Datenschutzgesetze der Länder dürfen erhoben werden, soweit dies im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Soweit für die Feststellung und Sicherung der Identität bzw. des Aufenthaltsstatus eines Ausländers die Erhebung personenbezogener Daten erforderlich ist, richtet sich dies nach den spezielleren Vorschriften der §§ 48 f. AufenthG sowie nach §§ 61 a f AufenthV. Die Datenerhebung durch alle Behörden, die Maßnahmen nach dem Asylverfahrensgesetz treffen, erfolgt aufgrund von § 7 AsylG.
4. Empfänger und Kategorien personenbezogener Daten
4.1) Empfängerinnen und Empfänger
Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nur durch uns verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber Dritten offenlegen. Die unter 4.2 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung der Ausländerbehörde an Dritte übermittelt werden, wie beispielsweise an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und an das Ausländerzentralregister.
Rechtsgrundlage sind: AZR-Gesetz und die Durchführungsverordnung zum AZR-Gesetz, Bundeszentralregistergesetz, Aufenthaltsverordnung
4.2) Kategorien personenbezogener Daten
Nachfolgende Kategorien der personenbezogenen Daten werden durch den Fachbereich 510-Ausländerwesen verarbeitet:
- Stammdaten inklusive Kontaktdaten: Das sind beispielsweise Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Bankverbindung, Wohnraumverhältnisse
- Daten zur Leistungsberechnung: Das sind beispielsweise: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Einkommenssteuerbescheide
- Daten bzgl Familienstand: Heiratsurkunde, Vorsorgevollmachten etc.
- Passdaten und Aufenthaltsstatus: Daten über Aufenthaltstitel, Duldungen, Aufenthaltsgestattungen, Pässe und Passersatzdokumente
- Daten bzgl Straftaten: Strafurteile, Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Tätigkeiten
5. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Die erhobenen Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften gemäß § 91 AufenthG i.V.m. § 68 und § 69 AufenthV gelöscht.
- 10 Jahre bei Wegzug ins Ausland
- 5 Jahre nach Einbürgerung oder Ableben des Ausländers
- 10 Jahre nach Ablauf des Einreise- und Aufenthaltsverbotes nach einer Ausweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung
- Bis zum 90 sten Lebensjahr bei bestehender Kostenpflicht nach einer Abschiebung/Zurückschiebung
- 2 bzw 5 Jahre bei Daten der Visadatei
6. Betroffenenrechte
Jede betroffene Person hat grundsätzlich das Recht auf Auskunft über die
betreffenden personenbezogenen Daten (Art.15 DS-GVO), auf Berichtigung (Art.16
DS-GVO), Löschung (Art.17 DS-GVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art.18
DS-GVO), auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO) sowie das Beschwerderecht bei der
zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO).
7. Kontaktdaten der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, bei der Beschwerde eingereicht werden kann:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: 0611-1408 0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de8. Widerruf der Einwilligung
Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.
9. Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten und Folgen einer Nichtbereitstellung:
Gemäß §§ 47a, 48, 48a und 49 AufenthG besteht eine Mitwirkungsverpflichtung bzgl des Lichtbildabgleichs, der ausweisrechtlichen Pflichten, der Erhebung von Zugangsdaten und der Überprüfung, Feststellung und Sicherung der Identität. Verstöße gegen diese Mitwirkungspflichten werden sowohl ordnungsrechtlich (§ 98 AufenthG) als auch strafrechtlich (§ 95 AufenthG) verfolgt. Vereinzelt ist auch die Anwendung unmittelbaren Zwanges möglich ( § 49 Abs. 10 AufenthG)
Ein Ausländer kann nach § 82 AufenthG unter Fristsetzung aufgefordert werden seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen und seine Belange und günstigen Umstände geltend zu machen. Nach Ablauf der genannten Frist vorgelegte Unterlagen können bei der Entscheidung über laufende Anträge unberücksichtigt bleiben. Die Nichtbereitstellung von Daten kann zu einer Ablehnung des Aufenthaltsrechtes führen.

