Datenschutzhinweise
1. Kontaktdaten des Verantwortlichen
Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Fachbereich Zuwanderung und Flüchtlinge
Jägertorstr. 207
2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der Kreisverwaltung
Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Datenschutzbeauftragte
Jägertorstr. 207
3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sowie des hessischen Landesaufnahmegesetzes (AufnG).
4. Empfänger und Kategorien personenbezogener Daten
Empfängerinnen und Empfänger
Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nur durch uns verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten (bzw. aufbewahrten) personenbezogenen Daten gegenüber Dritten offenlegen. Die unter 4.2 genannten Datenkategorien können an Dritte zum Zwecke -2- gesetzlicher Aufgabenerledigung übermittelt oder bei Dritten erhoben werden. Hierzu zählen insbesondere Behörden im Rahmen von Amtshilfeersuchen oder in Rechtsbehelfsverfahren, Gerichte, Deutsche Rentenversicherung, Strafverfolgungsbehörden, das Bundeszentralamt für Steuern (Kontenabrufverfahren), aber in einigen wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen auch private externe Dienstleister (z.B. das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen, secupay AG für die Bezahlkarte).
Kategorien personenbezogener Daten
Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift (ggf. auch frühere), Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Einreisejahr nach Deutschland, Aufenthaltsstatus, Dauer des Aufenthaltstitels, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung, Steueridentifikationsnummer, Einkommensnachweise, Erwerbsstatus, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen / Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Beruf und frühere Namen, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z. B. Maßnahmenträger, Ärztlicher Dienst, Gesundheitsamt, Berufspsychologischer Service), Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg, des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit oder des Medizinischen Dienstes der Renten- und Krankenversicherung, Daten für die Beauftragung der Deutschen Rentenversicherung zur Beurteilung der Erwerbsfähigkeit, Daten zur Schwerbehinderung, Grad der Schwerbehinderung (Merkzeichen „G“)
- Oben genannte Daten aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (Ehegatte, Lebenspartnerschaften, Kinder)
- Empfängerdaten bei amtlichen Betreuer, Bevollmächtigen
5. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert (bzw. aufbewahrt) werden
Die personenbezogenen Daten werden nur gespeichert (bzw. aufbewahrt), solange die Kenntnis der Daten für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, erforderlich sind oder gesetzliche oder vertragliche Speichervorschriften (bzw. Aufbewahrungsvorschriften) bestehen. Die erhobenen Daten werden der gesetzlichen Vorschriften von zehn Jahren gelöscht (bzw. vernichtet), es sei denn, es bestehen besondere gesetzliche oder vertragliche Vorschriften (z.B. bei besonderen Förderleistungen, bei nicht abgeschlossenen Rechtsstreitigkeiten oder bei noch offenen Forderungen), welche eine längere Speicherung (bzw. Aufbewahrung) rechtfertigen.
6. Betroffenenrechte
Jede betroffene Person hat grundsätzlich das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art.15 DS-GVO), auf Berichtigung (Art.16 DS-GVO), -3- Löschung (Art.17 DS-GVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DS-GVO), auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO) sowie das Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO).
7. Kontaktdaten der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, bei der Beschwerde eingereicht werden kann
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
8. Widerruf der Einwilligung
Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.
9. Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten und Folgen einer Nichtbereitstellung
Bei einer Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten finden die §§ 60-67 SGB I i. V. m. § 9 Abs. 3 AsylbLG ihre entsprechende Anwendung.

