Datenschutz Fischerei

Datenschutzhinweise Fischerei

Die Untere Fischereibehörde der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg verarbeitet zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören Daten, welche Sie uns zur Verfügung stellen oder welche wir von Dritten über Sie erheben. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und unseren Informationspflichten (Art. 13 und 14 DS GVO) nachzukommen, informieren wir Sie über folgende Umstände: 

  • 1. Kontaktdaten des Verantwortlichen

    Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Fachbereich 411 - Landwirtschaft und Umwelt

    FG 411.2 – Untere Fischereibehörde

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

    +49 6151 881-2209

  • 2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragen der Kreisverwaltung

    Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Datenschutzbeauftragte

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

  • 3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten 

    Aufgaben der Unteren Fischereibehörde wie unter anderem:

    Zulassung zur Staatlichen Fischerprüfung,
    Prüfung von Fischereipachtverträgen,
    Bestellung von Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufsehern,
    Bestellung von Fischereiberaterinnen und Fischereiberatern …

    nach den Bestimmungen des Hessischen Fischereigesetzes (HFischG) und der Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische, die Fischerprüfung, die Fischereiabgabe und die Hegegemeinschaften (Hessische Fischereiverordnung – HFischV), sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO für die auf Basis einer Einwilligung verarbeiteten personenbezogenen Daten.

  • 4. Empfänger*innen und Kategorien personenbezogener Daten

    4.1. Empfängerinnen und Empfänger

    Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nur durch uns verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber Dritten offenlegen. Die unter 4.2 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung der Unteren Fischereibehörde gemäß den unter 3 genannten Bestimmungen an Dritte übermittelt werden, wie beispielsweise an andere Fischereibehörden, an zuständige Kommunen, an die Kreisfischereiberaterin / an den Kreisfischereiberater oder an zuständige Ordnungs- bzw. Aufsichtsbehörden.

    4.2. Kategorien personenbezogener Daten

    Nachfolgende Kategorien personenbezogener Daten werden durch die Untere Fischereibehörde verarbeitet: 

    Stammdaten inklusive Kontaktdaten: Das sind beispielsweise Geburtsname, Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Erklärung zu Versagungsgründen (Staatliche Fischerprüfung), Kontoverbindung (Staatliche Fischerprüfung), Daten des Personalausweises.

  • 5. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

    Die personenbezogenen Daten werden nur gespeichert, solange die Kenntnis der Daten für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, erforderlich sind oder gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsvorschriften bestehen.

  • 6. Betroffenenrechte

    Jede betroffene Person hat grundsätzlich das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO), auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO), auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO) sowie das Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO).

  • 7. Kontaktdaten der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, bei der Beschwerde eingereicht werden kann

    Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

    Postfach 3163

    65021 Wiesbaden

    +49 611 1408-0

  • 8. Widerruf der Einwilligung

    Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.

  • 9. Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten und Folgen einer Nichtbereitstellung

    Sofern die Pflichtdaten nicht bereitgestellt werden, kann keine abschließende Vorgangsbearbeitung erfolgen. Die Daten sind hierzu unerlässlich.