Lebensmittelüberwachung & Fleischhygiene


  • Aufgaben der Lebensmittelkontrolle

    Das Veterinäramt überwacht den Verkehr mit Produkten im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

    • Durchführung von planmäßigen Kontrollen in Betrieben der Produktion und des Handels mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen
    • Überwachung der Eigenkontrollsysteme der Betriebe und weiterer gesetzlicher Vorgaben, wie z.B. der Kennzeichnungspflichten
    • Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden und Anzeigen
    • Sicherstellung von nicht verkehrsfähigen Erzeugnissen, sowie die Veranlassung anderer notwendiger Maßnahmen
    • Entnahme von Plan- und Verdachtsproben in Betrieben
    • Beteiligung am Schnellwarnsystem zur Information des Verbrauchers über nicht sichere Lebensmittel
    • Durchführung von Ermittlungen in Ordnungswidrigkeits- und Verwaltungsverfahren, Ermittlungen zur Anzeige von Straftaten
  • Registrierung von Unternehmen für Lebensmittel & Bedarfsgegenstände


    Keine Leistungen gefunden.


    Für Betriebe, die Bedarfsgegenstände herstellen oder in Verkehr bringen, besteht ebenfalls eine Anzeigepflicht. 

    Ein Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeunternehmen können Sie jetzt online registrieren

    Optional können Sie die anträge über ein "Nutzerkonto Bund ID" stellen. Für eine schnellere Bearbeitung bitten wir um Angabe Ihrer E-Mail Adresse. 


    Weiterführende Informationen bietet der Gastromat, das digitalen Beratungsportal der IHK für Gründer in der Gastronomie

    zum Gastromat

  • Fleischhygiene im LaDaDi

    • Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei gewerblichen- und Hausschlachtungen durch amtliche Tierärzte
    • Entnahme von Proben im Schlachtbetrieb
    • Schulung von Jägern zur Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen und Dachsen
    • Trichinenuntersuchung im hauseigenen akkreditierten Labor
  • Verbraucherbeschwerde

    Die Hessische Lebensmittelüberwachung soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren ausgehend von Lebens- und Futtermitteln, aber auch Bedarfsgegenständen und Kosmetika schützen. Ebenso soll sie einer Irreführung und Täuschung der Konsumenten entgegenzuwirken.

    Ist Ihnen ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht aufgefallen oder sind Sie mit einem bedenklichen Bedarfsgegenstand oder Kosmetischen Mittel in Berührung gekommen, sollten Sie immer zuerst dem Verkäufer oder Gastwirt Ihre Beschwerde vortragen. In aller Regel wird bei berechtigten Klagen der Betrieb selbst Ersatz leisten oder Missstände abstellen.

    Weitere Informationen:

    Keine Leistungen gefunden.
  • Informationen & Formulare

Weitere Informationen zur Lebensmittelsicherheit erhalten Sie vom Regierungspräsidium Darmstadt. 
Zum RP Darmstadt

Die aktuelle Frischfleisch-Kostensatzung (FrKoS) vom 15.9.2025 finden Sie hier zum Download als PDF.

Download FrKoS

Info weiss

Abgabe von Trichinen- und Blutproben

  • Abgabezeiten im Kreishaus Darmstadt

     Adresse
    Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt

     Öffnungszeiten
    Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr

     Labortage 
    Montag, Mittwoch, Freitag

    Freigabezeiten zur Verwertung (nach Probenabgabe bis 10 Uhr)

    Achtung: Nachmittags ist die Abgabe in Ausnahmefällen und nur nach telefonischer Absprache möglich. 

    Abgabe am Montag  Freigabe am Dienstag, 22 Uhr
    Abgabe am Dienstag/Mittwoch  Freigabe am Donnerstag, 22 Uhr
    Abgabe am Donnerstag  Freigabe am Freitag, 22 Uhr
    Abgabe am Freitag  Freigabe am Montag, 22 Uhr

  • Abgabezeiten im Kreishaus Dieburg

     Adresse
    Albinistraße 23, 64807 Dieburg

     Öffnungszeiten
    Montag bis Donnerstag von 7:30 - 15 Uhr
    Freitag von 7:30 - 12 Uhr

    Bitte beachten Sie folgende Abweichungen:

    • Donnerstag, 15.01.2026, nur bis 12:00 Uhr
    • Freitag, 16.01.2026, keine Abgabe von Proben möglich

    Freigabezeiten zur Verwertung 

    Achtung: Nachmittags ist die Abgabe in Ausnahmefällen und nur nach telefonischer Absprache möglich. 

    Abgabe bis Dienstag, 15 Uhr  Freigabe am Donnerstag, 22 Uhr
    Abgabe bis Donnerstag, 15 Uhr  Freigabe am Freitag, 22 Uhr
    Abgabe bis Freitag, 12 Uhr  Freigabe am Dienstag, 22 Uhr

    Der 10er Block von Wildursprungsscheinen & Wildmarken kann nur am Kreishaus in Darmstadt erworben werden. Die Gebühr beträgt 90,22 €

  • Umgang mit Probenmaterial

    • Proben bitte gekühlt lagern (nicht einfrieren)
    • Abgabe in verschlossenem, auslaufsicherem Plastikbeutel (jeweils pro Tier)
    • Blutproben separat + Probenbegleitschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben
    • Wildursprungsschein anbei 

    Wir bitten weiterhin um die Entnahme von Blutproben zur Untersuchung auf Schweinepest.
    Die Blutröhrchen erhalten Sie im Kreishaus Darmstadt.  

  • Was sind Trichinen?

    Trichinella spiralis ist ein parasitisch lebender Rundwurm (Nematode).

    Eine Infektion des Menschen kann durch rohes oder nicht ausreichend erhitztes Fleisch oder rohgeräucherte Fleischwaren, hauptsächlich von Schweinen, aber auch von Einhufern, Dachsen und weiteren Tierarten, erfolgen. Die Trichinen können durch Erhitzung, Pökeln oder Einfrieren getötet werden. Räuchern von Rohware hat nicht den gleiche Wirkung.

    Die Erkrankung tritt in Deutschland nur sehr selten auf, da eine Trichinenuntersuchung des Fleisches vorgeschrieben ist. Bei Schlachttieren erfolgt eine engmaschige Kontrolle. 

    Jäger sind verpflichtet das Fleisch von Wildschweinen (und Dachsen) vor dem Verzehr zu einer Trichinenuntersuchung zuzuführen. Erst nach Freigabe darf das Fleisch verzehrt werden. Dies gilt für den Privatverbrauch und den weiteren Vertrieb. 

  • Informationen für Jägerinnen & Jäger

    Die Gewebeproben für die vorgeschriebene Untersuchung von Tieren die Träger von Trichinen sein können, dürfen bei Wildscheinen und Dachsen nicht nur amtliche Tierärzte entnehmen, sondern auch Jäger*innen die eine entsprechende Schulung absolviert haben und durch das Veterinäramt beauftragt wurden.

    Proben können beim Veterinäramt in Darmstadt oder im Kreishaus Dieburg abgegeben werden. Wildursprungsscheine und Wildmarken für die Untersuchung können nur beim Veterinäramt im Kreishaus Darmstadt erworben werden.

    Schulungen für Jäger und Jägerinnen zur Trichinenprobenentnahme werden nach Bedarf angeboten.  Bitte erkundigen Sie sich auch bei anderen Veterinärämtern für Schulungsterminen.