Bauaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Die Bauaufsicht ist Anlaufstelle und Genehmigungsbehörde für Bauwillige im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Aufgabe der Bauaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist die Wahrnehmung der Belange der Unteren Bauaufsichtsbehörde nach der Hessischen Bauordnung (HBO) und allen damit zusammenhängenden kommunalen und staatlichen Aufgaben.

Wir entscheiden über Bauvoranfragen, Bauanträge gemäß §§ 65 und 66 HBO, und beraten Sie gerne zu Fragen im laufenden Verfahren und allgemeinen Fragen zur baurechtlichen Beurteilung eines Grundstückes.

Wir erstellen Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz („Abgeschlossenheitsbescheinigungen“) und führen das Baulastenverzeichnis.

Wir stellen Ihnen auf Antrag  digitale Kopien der Baugenehmigungen für Ihr Grundstück zur Verfügung oder gewähren Ihnen vor Ort Einsicht in diese.

Neben dieser Beratungsfunktion überwacht die Bauaufsicht des Landkreis Darmstadt-Dieburg auch die baulichen Anlagen im Rahmen der Gefahrenabwehr nach der HBO. Sie hat für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen und in diesem Rahmen alle Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren. Wir verstehen dies nicht als reines Ordnungsinstrument sondern auch als einen Beitrag dafür, dass in Kenntnis der oftmals unterschiedlichen Interessen von Bauherren, Nutzern und Anliegern ein verträgliches Miteinander stattfinden kann. Baukontrolle ist nicht nur die Garantie für Sicherheit sondern auch Mediation und Vorsorge für einen fairen und gerechten Umgang miteinander.

Zu häufig gestellten Fragen und Verfahrensabläufen finden Sie untenstehend weitere Informationen.

Hinweis zum Bürger GIS

Im „BürgerGIS“, Teil des geographischen Informationssystems des Landkreises, sind alle in den Kommunen aufgestellten Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Satzungen nach § 34 BauGB, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Außenbereichssatzungen mit ihren zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Kehrbezirke für Sie jederzeit einsehbar. 

So können Sie schnell und unbürokratisch einen ersten Überblick über die bauplanungsrechtliche Situation eines Baugrundstückes erhalten.