Archivierte Bauakten

In unserem Archiv bewahren wir die aus den jeweiligen Genehmigungsverfahren stammenden Unterlagen für Bauvorhaben (Neubauten, Anbauten, bauliche Veränderungen u.ä.) von und an bestehenden Gebäuden auf.

Es besteht daher die Möglichkeit, bei berechtigtem Interesse, Baugenehmigungen und die dazugehörigen Bauzeichnungen einschließlich der bautechnischen Nachweise aus früheren Vorgängen einzusehen oder digital zu erhalten.

  • Akteneinsicht vor Ort

    Die Akteneinsicht vor Ort ist in der Regel nur den Eigentümern oder den von ihnen bevollmächtigten Personen bei berechtigtem Interesse erlaubt.

    Beantragen Sie eine Einsichtnahme, werden unsere Papierakten in verschiedenen externen Archiven bestellt.
    Sobald die Unterlagen vorliegen werden Sie per E-Mail oder per Telefon informiert.


    Die Einsichtnahme in Bauakten ist gebührenpflichtig und setzt sich aus dem Zeitaufwand der Einsichtnahme vor Ort, sowie der Vor- und Nachbereitung des Termins zusammen.

    • Zeitaufwand, nach Nr. 1413 AllgVwKostO, je angefangene viertel Stunde 18,25 €, inkl. Vor- und Nachbereitung des Termins

    Bitte beachten Sie, dass wir zur Bearbeitung die folgenden Unterlagen zwingend benötigen:

    • Auftragsformular Akteneinsicht
    • Eigentümernachweis – Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid (Kopie nicht älter als 1 Jahr)
    • Ausweis Eigentümer  (Kopie der Vor- und Rückseite zum Abgleich der Unterschrift - alternativ auch Vorlage vor Ort möglich)


    Zusätzlich bei Abweichung des Antragstellers:

    • Eigentümervollmacht 
    • Ausweis Vollmachtnehmer (Kopie der Vor- und Rückseite zum Abgleich der Unterschrift - alternativ auch Vorlage vor Ort möglich)


    Zusätzlich bei Abweichung des Kostenschuldners:

    • Ausweis Kostenschuldner (Kopie der Vor- und Rückseite zum Abgleich der Unterschrift - alternativ auch Vorlage vor Ort möglich)

    Sollte eine Vorlage der Ausweisdokumente vor Ort gewünscht sein, wenden Sie sich bitte an o.a. Email Adresse zur Vereinbarung eines Termins.

    Uns übersandte Personalausweiskopien werden nach Prüfung umgehend (datenschutzsicher) vernichtet.

    Weitere Rückfragen zu Archivakten oder zu Ausfertigungen von Kopien aus Baugenehmigungen können Sie an  o.a. Email Adresse richten.
    Wir bitten um Ihr Verständnis.

  • Digitale Kopie der Akte

    Der Erhalt von digitalen Aktenkopien ist in der Regel nur den Eigentümern oder den von ihnen bevollmächtigten Personen bei berechtigtem Interesse erlaubt.   

    Das Übersenden von digitalisierten Akten stellt eine reine Serviceleistung (ohne Rechtsanspruch) dar.

    Angeforderte Unterlagen werden über ein Downloadportal zur Verfügung gestellt. Der Antragsteller erhält nach Digitalisierung der Unterlagen und abschließender Bearbeitung eine E-Mail (von: noreply@ladadi.de) mit einem Link zum entsprechenden Download der Unterlagen. 

    Da noch nicht alle unserer Archivakten in digitaler Form zur Verfügung stehen, werden diese erst nach vollständigem Vorliegen der Antragsunterlagen digitalisiert.

    Die Ausfertigung von digitalen Kopien aus Baugenehmigungen oder Abgeschlossenheitsbescheinigungen ist gebührenpflichtig und setzt sich wie folgt zusammen:

    Gebühren nach112 AllgVerwKostO, je bereitgestellter Datei 2,50 € pro Datei
    Zeitaufwand, nach Nr. 1413 AllgVerwKostO, je angefangene viertel Stunde 18,25 €

    Der Zeitaufwand variiert je nach Umfang des Auftrages. 

    Bitte beachten Sie, dass wir zur Bearbeitung die folgenden Unterlagen zwingend benötigen:

    • Auftragsformular Digitalauftrag
    • Eigentümernachweis – Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid (Kopie nicht älter als 1 Jahr)
    • Ausweis Eigentümer  (Kopie der Vor- und Rückseite zum Abgleich der Unterschrift - alternativ auch Vorlage vor Ort möglich)

    Zusätzlich bei Abweichung des Antragstellers:

    • Eigentümervollmacht 
    • Ausweis Vollmachtnehmer (Kopie der Vor- und Rückseite zum Abgleich der Unterschrift - alternativ auch Vorlage vor Ort möglich)

    Zusätzlich bei Abweichung des Kostenschuldners:

    • Ausweis Kostenschuldner (Kopie der Vor- und Rückseite zum Abgleich der Unterschrift - alternativ auch Vorlage vor Ort möglich)

    Sollte eine Vorlage der Ausweisdokumente vor Ort gewünscht sein, wenden Sie sich bitte an o.a. Email Adresse  zur Vereinbarung eines Termins.

    Uns übersandte Personalausweiskopien werden nach Prüfung umgehend (datenschutzsicher) vernichtet.

    Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle unsere Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung stehen. Unsere Papierakten sind in verschiedenen Archiven ausgelagert, die je nach Digitalauftrag angefordert und dann digitalisiert werden müssen. Diese Anforderung wird erst nach vollständigem Erhalt der o. g. erforderlichen Unterlagen erfolgen. 

    Weitere Rückfragen zu Archivakten oder zur Ausfertigung von digitalen Kopien aus Baugenehmigungen können Sie an o.a. Email Adresse richten.


  • Baugenehmigung vor 1945

    Baugenehmigungen für private Gebäude im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt

    Das Staatsarchiv Darmstadt verwahrt in seinen Beständen Bauakten zu öffentlichen und privaten Gebäuden, die größtenteils aus der Zeit vor 1945 stammen. Für den Landkreis Darmstadt-Dieburg existieren nur unvollständig überlieferte Bauakten des Altkreis Dieburg, welche unter dem folgenden Link durchsucht werden können:

    Diese Baugenehmigungen enthalten nur selten Statiken, meistens keine Leitungspläne und keine Wohnraumberechnungen, Stellplatzgenehmigungen oder ähnliches.

    Die Baugenehmigungen sind nicht nach ihrer topografischen Lage abgelegt, sondern innerhalb der jeweiligen Archivbestände nach Orten und Bauherren. Daher müssen für die Ermittlung der richtigen Baugenehmigung die damalige Adresse und unbedingt der Name des Bauherrn bekannt sein. Der Bauherr kann unter Umständen über den Grundbucheintrag ermittelt werden. Auch das Brandkataster, das die beitragspflichtigen Hausbesitzer zur Brandversicherung, nach Straßen geordnet, aufführt, kann zur Ermittlung des Bauherrn herangezogen werden. 

    Die Brandkataster sind oft in den Gemeindearchiven vorhanden. Das Staatsarchiv Darmstadt bewahrt im Archivbestand C 6 Zweitschriften der Brandkataster auf, die allerdings nicht vollständig sind.


    Bevor Sie beginnen, benötigen Sie mindestens folgende Informationen:

    • Ort (Adresse oder alte Hausnummer, Flurnummer, Gemarkung, Ort/Weiler),
    • Bauherr und
    • Baujahr (oder bei Umbauten das Jahr der Baugenehmigung),

    um Ihre Recherche nach Bauakten im Staatsarchiv Darmstadt zu starten.