Der Erhalt von digitalen Aktenkopien ist in der Regel nur den Eigentümern oder den von ihnen bevollmächtigten Personen bei berechtigtem Interesse erlaubt.
Das Übersenden von digitalisierten Akten stellt eine reine Serviceleistung (ohne Rechtsanspruch) dar.
Angeforderte Unterlagen werden über ein Downloadportal zur Verfügung gestellt. Der Antragsteller erhält nach Digitalisierung der Unterlagen und abschließender Bearbeitung eine E-Mail (von: noreply@ladadi.de) mit einem Link zum entsprechenden Download der Unterlagen.
Da noch nicht alle unserer Archivakten in digitaler Form zur Verfügung stehen, werden diese erst nach vollständigem Vorliegen der Antragsunterlagen digitalisiert.
Die Ausfertigung von digitalen Kopien aus Baugenehmigungen oder Abgeschlossenheitsbescheinigungen ist gebührenpflichtig und setzt sich wie folgt zusammen:
Der Zeitaufwand variiert je nach Umfang des Auftrages.
Bitte beachten Sie, dass wir zur Bearbeitung die folgenden Unterlagen zwingend benötigen:
- Auftragsformular Digitalauftrag
- Eigentümernachweis – Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid (Kopie nicht älter als 1 Jahr)
- Ausweis Eigentümer (Kopie der Vor- und Rückseite zum Abgleich der Unterschrift - alternativ auch Vorlage vor Ort möglich)
Zusätzlich bei Abweichung des Antragstellers:
- Eigentümervollmacht
- Ausweis Vollmachtnehmer (Kopie der Vor- und Rückseite zum Abgleich der Unterschrift - alternativ auch Vorlage vor Ort möglich)
Zusätzlich bei Abweichung des Kostenschuldners:
- Ausweis Kostenschuldner (Kopie der Vor- und Rückseite zum Abgleich der Unterschrift - alternativ auch Vorlage vor Ort möglich)
Sollte eine Vorlage der Ausweisdokumente vor Ort gewünscht sein, wenden Sie sich bitte an o.a. Email Adresse zur Vereinbarung eines Termins.
Uns übersandte Personalausweiskopien werden nach Prüfung umgehend (datenschutzsicher) vernichtet.
Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle unsere Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung stehen. Unsere Papierakten sind in verschiedenen Archiven ausgelagert, die je nach Digitalauftrag angefordert und dann digitalisiert werden müssen. Diese Anforderung wird erst nach vollständigem Erhalt der o. g. erforderlichen Unterlagen erfolgen.
Weitere Rückfragen zu Archivakten oder zur Ausfertigung von digitalen Kopien aus Baugenehmigungen können Sie an o.a. Email Adresse richten.