Denkmalschutz
Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz § 1 (1): Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumordnung und den Erhalt der historisch gewachsenen Kulturlandschaft einbezogen werden.
Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde in diesem Sinne
- denkmalschutzrechtliche Stellungnahmen im Rahmen von Bauantragsverfahren
- Erteilung denkmalschutzrechtlicher Genehmigungen für baugenehmigungsfreie Maßnahmen
- Herstellen des Einvernehmens mit der Denkmalfachbehörde (Landesamt für Denkmalpflege Hessen)
- archäologische / bodendenkmalpflegerische Maßnahmen
- Information zu Art und Umfang der Denkmaleigenschaft
- Beratung, auch vor Ort, zu geplanten Sanierungsmaßnahmen
- Hinweise und Informationen zur Denkmaltopographie des Landkreises und deren Ergänzungen
- Öffentlichkeitsarbeit (Führungen, Vorträge, Zeitreise zum Tag des offenen Denkmals, Sonderveranstaltungen, Veröffentlichungen)
- Geschäftsführung des Denkmalbeirates
- Denkmalpreis des Landkreises

