Dorfentwicklung für Privatpersonen
Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie in einem anerkannten Förderschwerpunkt haben Sie die Möglichkeit, Fördermittel für Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu beantragen. Unter bestimmten Umständen werden sogar städtebaulich verträglicher Rückbau und Neubau (als Ersatz oder Baulückenschließung) sowie die Umgestaltung von Freiflächen gefördert. Voraussetzung ist die Lage im abgegrenzten Fördergebiet, das sich auf den historischen Ortskern sowie die ortstypische Bauweise bezieht.
Die Förderquote beträgt derzeit 35% der förderfähigen Nettokosten, max. 45.000,- Euro pro Objekt (bis zu 60.000,- Euro bei Kulturdenkmälern). Bei Umnutzung von ehemaligen Wirtschaftsgebäuden in bis zu drei Wohneinheiten sind sogar max. 200.000,- Euro Zuschuss möglich.
Momentan sind folgende Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg als Förderschwerpunkt anerkannt:
Ansprechpartnerin: Frau Will
Ansprechpartnerinnen: Frau Brechel, Frau Felger
Ansprechpartnerin: Frau Hutter
Fischbachtal (Laufzeit 2024 - 2030)
Ansprechpartnerin: Frau Schade
Bevor Sie online einen Förderantrag stellen, rufen Sie bitte Ihre zuständige Ansprechpartnerin an oder schreiben Sie eine E-Mail mit ihrem Anliegen.
Mehr zur Dorfentwicklung
Downloads
- Weiterführende Informationen / Broschüren, Leitfaden, Richtlinie usw. finden Sie auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt; Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU): HMLU
- Antragsunterlagen / Formulare und Merkblätter: WI Bank
Online-Antragstellung




