Finanzielle Hilfe zur stationären Pflege in Einrichtungen
Ist aufgrund einer Krankheit oder Behinderung die Pflege in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim) erforderlich, übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten, sofern diese nicht durch die Pflegeversicherung sowie eigenes Einkommen und Vermögen gedeckt werden können.
Zur Beantragung von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (stationäre Pflege) senden Sie uns bitte das folgende Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Ihren persönlichen Unterlagen (siehe unten):
Antrag auf Hilfe zur stationären Pflege
Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise zu den Mitwirkungspflichten und zum Datenschutz:
Merkblatt zu den Mitwirkungspflichten Datenschutzhinweis
Das Antragsformular und Ihre Unterlagen (in Kopie!) senden Sie bitte per Post an:
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Hilfe zur Pflege
64278 Darmstadt
Alternativ nutzen Sie gerne unser Upload-Portal. Wählen Sie dabei bitte unter "Anliegen" das Stichwort "Hilfe zur Pflege" aus.

