Kontakt zur Hilfe zur Pflege
Benötigen Sie weitere Auskünfte zur finanziellen Hilfe bei ambulanter oder stationärer Pflege? Haben Sie Fragen zum Antrag oder zu den benötigten Unterlagen?
Wer für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der untenstehenden Übersicht. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
Bei Fragen zur Organisation der Pflege an sich wenden Sie sich bitte an den Pflegestützpunkt.
Zuständigkeiten
Nachnamen A - C
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