Wohngeld
Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung für Menschen mit geringem Einkommen. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnraums Anspruch auf
- Mietzuschuss
(für Mieterinnen und Mieter)
oder als - Lastenzuschuss
(für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung)
Beantragung von Wohngeld
Die Wohngeldreform stellt uns personell vor große Herausforderungen. Um unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, bitten wir, von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Wohngeldantrags möglichst abzusehen. Sollten wir Rückfragen zu Ihrem Antrag haben, melden wir uns bei Ihnen. Nachträglich noch wichtige Informationen zu Ihrem Antrag können Sie uns gerne per E-Mail oder über unser Upload-Portal zukommen lassen. Vielen Dank.
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Weitere Informationen
Weitere Informationen, auch in anderen Sprachen, erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

