LaDaDi-Einhorn mit Tablet

Wohngeld beantragen

Ihren Wohngeldantrag können Sie bequem online stellen. Bitte wählen Sie im Online-Serviceportal "Gemeinsam Online" den gewünschten Antrag aus und melden Sie sich über den Button "Anmelden" im Serviceportal an. Wir empfehlen die Registrierung per E-Mail und Passwort. Wie das funktioniert, haben wir in einer Anleitung für Sie zusammengefasst.

Online-ServicePortal "Gemeinsam Online"  Anleitung zur Registrierung
 


Hinweis:
Online-Anträge beschleunigen den Bearbeitungsprozess erheblich. Möchten Sie dennoch lieber ein normales Formulare nutzen, füllen Sie dieses bitte möglichst am PC aus. So kann es schneller erfasst werden.

Weitere Antragsmöglichkeiten

Alternativ können Sie Ihren Wohngeldantrag über das entsprechende Formular (Antrag auf Mietzuschuss oder Antrag auf Lastenzuschuss) stellen. Bitte beachten Sie auch das Hinweisblatt zum Wohngeldantrag sowie die Datenschutzhinweise.   

Antrag auf Mietzuschuss  oder  Antrag auf Lastenzuschuss 

Hinweisblatt zum Wohngeldantrag     Datenschutzhinweise

Aufgrund der aktuellen Rechtslage müssen die Formulare handschriftlich unterschrieben werden. Bitte senden Sie sie uns anschließend zusammen mit allen notwendigen Nachweisen an:

Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg
Wohngeldbehörde
64276 Darmstadt

oder per E-Mail an:
wohngeld@ladadi.de


ACHTUNG: Wohnen Sie in Darmstadt, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Wohngeldbehörde. 
Wohngeldbehörde der Stadt-Darmstadt 


Sollten Sie keinen Zugang zum Internet oder keine Druck- und Scanmöglichkeit haben, können Sie sich die Antragsformulare bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen. Falls Sie dort Ihren Wohngeldantrag auch abgeben, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass ein Eingangsstempel angebracht wird.


Leistungen für Bildung und Teilhabe

LaDaDi-Einhorn als Schulkind beim Rechnen

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten. 

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler). Für Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Vereinsbeiträge, Freizeiten) liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Anträge finden Sie auf der Internetseite 

Bildung und Teilhabe

Unterlagen online einreichen

Sparen Sie sich den Weg zum Briefkasten und nutzen Sie unser Upload-Portal für Ihren Antrag. Wählen Sie dabei bitte unter "Anliegen" das Stichwort "Wohngeld" aus.

Upload-Portal