Wohngeld beantragen
Ihren Wohngeldantrag können Sie bequem online stellen. Bitte beachten Sie dass es unterschiedliche Anträge gibt, je nachdem, ob Sie zur Miete oder im Eigentum wohnen.
Melden Sie sich bitte immer über den Button "Anmelden" im Serviceportal an. Wir empfehlen die Registrierung per E-Mail und Passwort. Wie das funktioniert, haben wir in einer Anleitung für Sie zusammengefasst.
Anleitung zur Registrierung
Sie wohnen zur Miete - Mietzuschuss online beantragen
Erstmalige Beantragung des Mietzuschusses
Wenn Sie zur Miete wohnen und zum ersten Mal Wohngeld beantragen, stellen Sie bitte einen Erstantrag auf Mietzuschuss.
Ernstantrag MietzuschussFolgeantrag Mietzuschuss
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Zwei Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
Weiterleistungsantrag MietzuschussErhöhungsantrag Mietzuschuss
Wenn sich Ihr Einkommen verringert hat oder sich Ihre Miete oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen. Wir prüfen Ihren Anspruch dann erneut. Veränderungen können, müssen aber nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Erhöhungsantrag MietzuschussÄnderungen der persönlichen oder finanziellen Verhältnisse
Zu Ihren Mitwirkungspflichten während des Wohngeldbezugs gehört es, Änderungen in Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen umgehend der Wohnbehörde mitzuteilen. Am einfachsten geht das per E-Mail an:
wohngeld@ladadi.deSie wohnen im Eigentum - Lastenzuschuss online beantragen
Erstmalige Beantragung des Lastenzuschusses
Wenn Sie im eigenen Haus oder in einer Eigentumswohnung wohnen und zum ersten Mal Wohngeld beantragen, stellen Sie bitte einen Erstantrag auf Lastenzuschuss.
Ernstantrag LastenzuschussFolgeantrag Lastenzuschuss
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Zwei Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
Weiterleistungsantrag LastenzuschussErhöhungsantrag
Wenn sich Ihr Einkommen verringert hat oder sich die Kosten Ihres Wohneigentums oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen. Wir prüfen Ihren Anspruch dann erneut. Veränderungen können, müssen aber nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Erhöhungsantrag LastenzuschussÄnderungen der persönlichen oder finanziellen Verhältnisse
Zu Ihren Mitwirkungspflichten während des Wohngeldbezugs gehört es, Änderungen in Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen umgehend der Wohnbehörde mitzuteilen. Am einfachsten geht das per E-Mail an:
wohngeld@ladadi.de
Hinweis:
Online-Anträge beschleunigen den Bearbeitungsprozess erheblich. Möchten Sie dennoch lieber ein normales Formulare nutzen, füllen Sie dieses bitte möglichst am PC aus. So kann es schneller erfasst werden.


