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Wohngeld beantragen

Ihren Wohngeldantrag können Sie bequem online stellen. Bitte beachten Sie dass es unterschiedliche Anträge gibt, je nachdem, ob Sie zur Miete oder im Eigentum wohnen. 

Melden Sie sich bitte immer über den Button "Anmelden" im Serviceportal an. Wir empfehlen die Registrierung per E-Mail und Passwort. Wie das funktioniert, haben wir in einer Anleitung für Sie zusammengefasst.
Anleitung zur Registrierung

  • Sie wohnen zur Miete - Mietzuschuss online beantragen

    Erstmalige Beantragung des Mietzuschusses 
    Wenn Sie zur Miete wohnen und zum ersten Mal Wohngeld beantragen, stellen Sie bitte einen Erstantrag auf Mietzuschuss.
    Ernstantrag Mietzuschuss  


    Folgeantrag Mietzuschuss
    Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Zwei Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
    Weiterleistungsantrag Mietzuschuss


    Erhöhungsantrag Mietzuschuss
    Wenn sich Ihr Einkommen verringert hat oder sich Ihre Miete oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen. Wir prüfen Ihren Anspruch dann erneut. Veränderungen können, müssen aber nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
    Erhöhungsantrag Mietzuschuss


    Änderungen der persönlichen oder finanziellen Verhältnisse
    Zu Ihren Mitwirkungspflichten während des Wohngeldbezugs gehört es, Änderungen in Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen umgehend der Wohnbehörde mitzuteilen. Am einfachsten geht das per E-Mail an:
    wohngeld@ladadi.de

  • Sie wohnen im Eigentum - Lastenzuschuss online beantragen

    Erstmalige Beantragung des Lastenzuschusses 
    Wenn Sie im eigenen Haus oder in einer Eigentumswohnung wohnen und zum ersten Mal Wohngeld beantragen, stellen Sie bitte einen Erstantrag auf Lastenzuschuss.
    Ernstantrag Lastenzuschuss  


    Folgeantrag Lastenzuschuss
    Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Zwei Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
    Weiterleistungsantrag Lastenzuschuss


    Erhöhungsantrag
    Wenn sich Ihr Einkommen verringert hat oder sich die Kosten Ihres Wohneigentums oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen. Wir prüfen Ihren Anspruch dann erneut. Veränderungen können, müssen aber nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
    Erhöhungsantrag Lastenzuschuss 


    Änderungen der persönlichen oder finanziellen Verhältnisse
    Zu Ihren Mitwirkungspflichten während des Wohngeldbezugs gehört es, Änderungen in Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen umgehend der Wohnbehörde mitzuteilen. Am einfachsten geht das per E-Mail an:
    wohngeld@ladadi.de

Hinweis:
Online-Anträge beschleunigen den Bearbeitungsprozess erheblich. Möchten Sie dennoch lieber ein normales Formulare nutzen, füllen Sie dieses bitte möglichst am PC aus. So kann es schneller erfasst werden.

Weitere Antragsmöglichkeiten

Alternativ können Sie Ihren Wohngeldantrag über das entsprechende Formular (Antrag auf Mietzuschuss oder Antrag auf Lastenzuschuss) stellen. Bitte beachten Sie auch das Hinweisblatt zum Wohngeldantrag sowie die Datenschutzhinweise.   

Antrag auf Mietzuschuss  oder  Antrag auf Lastenzuschuss 

Hinweisblatt zum Wohngeldantrag     Datenschutzhinweise

Aufgrund der aktuellen Rechtslage müssen die Formulare handschriftlich unterschrieben werden. Bitte senden Sie sie uns anschließend zusammen mit allen notwendigen Nachweisen an:

Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg
Wohngeldbehörde
64276 Darmstadt

oder per E-Mail an:
wohngeld@ladadi.de


ACHTUNG: 
Wohnen Sie in Darmstadt, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Wohngeldbehörde der Stadt Darmstadt. 
Wohngeldbehörde der Stadt-Darmstadt 


Sollten Sie keinen Zugang zum Internet oder keine Druck- und Scanmöglichkeit haben, können Sie sich die Antragsformulare bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen. Falls Sie dort Ihren Wohngeldantrag auch abgeben, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass ein Eingangsstempel angebracht wird.


Leistungen für Bildung und Teilhabe

LaDaDi-Einhorn als Schulkind beim Rechnen

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten. 

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler). Für Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Vereinsbeiträge, Freizeiten) liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Anträge finden Sie auf der Internetseite 

Bildung und Teilhabe

Unterlagen online einreichen

Sparen Sie sich den Weg zum Briefkasten und nutzen Sie unser Upload-Portal für Ihren Antrag. Wählen Sie dabei bitte unter "Anliegen" das Stichwort "Wohngeld" aus.

Upload-Portal