Naturschutz; Pflanzen; Genehmigung der gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung wild lebender Pflanzen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg
    • mindestens formloses Antragsschreiben in Schriftform inkl. folgender Angaben:
      • Entnahmeort (inkl. Lageplan)
      • Angaben zur Pflanzenart
      • Größe der Entnahmefläche / -menge
      • Zeitpunkt der Entnahme
      • Art der Entnahme / Verarbeitung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg

    Die Kosten sind in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (VwKostO-MLU) - in der jeweils gültigen Fassung - festgelegt.

  • Rechtsgrundlage

  • Bemerkungen

    Die unteren Naturschutzbehörden sowie die Polizeibehörden, Kreisordnungsbehörden und örtlichen Ordnungsbehörden sind befugt, Kontrollen und Ermittlungen über die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorschriften vorzunehmen. Die Veterinärbehörden, die Jagdbehörden und die Behörden der Landwirtschafts- und Forstverwaltung haben die zuständige Naturschutzbehörde über Zuwiderhandlungen, die sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben feststellen, zu unterrichten.


Zuständige Abteilungen