Baubeginn anzeigen
Leistungsbeschreibung
Sie als Bauherrschaft müssen den Ausführungsbeginn baugenehmigungsbedürftiger Vorhaben mindestens 1 Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde mitteilen (Baubeginnsanzeige).
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde digital im Bauportal oder analog (Formular) den Baubeginn mit.
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor Baubeginn
Antragsfrist: 1 Woche
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Baubeginnanzeige
(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum)
- Baubeginnanzeige
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie, dass zum Beispiel bereits der Aushub der Baugrube (z.B. für das Kellergeschoss oder eine Tiefgarage) den Ausführungsbeginn darstellt und damit ebenfalls mindestens 1 Woche zuvor angezeigt werden muss.
Herausgebende Stelle
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
