Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

    Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

    Ausnahmen bestehen für:

    • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
      Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
    • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
      Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
  • Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
    • bisheriger Führerschein
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Nachweis Sehvermögen
    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Für die Beantragung der Erweiterung reichen Sie bitte folgende Unterlagen postalisch ein:

    • Antrag
    • Unterschriftenblatt
    • Original biometrisches Passbild
    • Kopie Ihres Ausweises; sollte auf dem Ausweisdokument keine Adresse sichtbar sein, ist zusätzlich die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
    • Kopie Ihres aktuellen Führerscheins
    • Kopie eines aktuellen Sehtests
    • ggf. Kopie des Erste-Hilfe-Nachweises (sollte uns dieser nicht bereits durch einen vorherigen Antrag vorliegen)
    • Sollte der Prüfort außerhalb des Landkreises liegen: formlose schriftliche Begründung, warum ein Prüfort außerhalb des Landkreises gewählt wurde. Nach §17 Abs. 3 FeV hat der Bewerber/die Bewerberin die praktische Prüfung am Ort seiner/ihrer Hauptwohnung oder am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg
    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Wenn sie seit mindestens 2 Jahren den Führerschein der Klasse A1 bzw. A2 besitzen, reicht das Absolvieren der praktischen Prüfung aus, um die Hochstufung auf A2 bzw. A zu erlangen (Aufstieg). Eine theoretische Prüfung ist nicht notwendig.


Zuständige Abteilungen