Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
Leistungsbeschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg). - die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
- bisheriger Führerschein
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis Sehvermögen
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-DieburgFür die Beantragung der Erweiterung reichen Sie bitte folgende Unterlagen postalisch ein:
- Antrag
- Unterschriftenblatt
- Original biometrisches Passbild
- Kopie Ihres Ausweises; sollte auf dem Ausweisdokument keine Adresse sichtbar sein, ist zusätzlich die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
- Kopie Ihres aktuellen Führerscheins
- Kopie eines aktuellen Sehtests
- ggf. Kopie des Erste-Hilfe-Nachweises (sollte uns dieser nicht bereits durch einen vorherigen Antrag vorliegen)
- Sollte der Prüfort außerhalb des Landkreises liegen: formlose schriftliche Begründung, warum ein Prüfort außerhalb des Landkreises gewählt wurde. Nach §17 Abs. 3 FeV hat der Bewerber/die Bewerberin die praktische Prüfung am Ort seiner/ihrer Hauptwohnung oder am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-DieburgWenn sie seit mindestens 2 Jahren den Führerschein der Klasse A1 bzw. A2 besitzen, reicht das Absolvieren der praktischen Prüfung aus, um die Hochstufung auf A2 bzw. A zu erlangen (Aufstieg). Eine theoretische Prüfung ist nicht notwendig.
