Wohngeld

Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung für Menschen mit geringem Einkommen. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnraums Anpruch auf

  • Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter)

    oder als

  • Lastenzuschuss (für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung)

 

Unter Fragen und Antworten zum Wohngeld finden Sie weitere Informationen zum Miet- und Lastenzuschuss sowie zum Wohngeld allgemein. Die entsprechenden Anträge finden Sie unter Formulare. Wer für Ihren Antrag zuständig ist, erfahren Sie auf der Seite Wohngeldberatung.

 

Wohngeldreform 2023


Zum 1.1.2023 wurde die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutsch­lands umgesetzt. Mit dem neuen "Wohngeld-Plus" haben deutlich mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld als bisher. Für den Landkreis Darmstadt-Diebug rechnen wir mit einer Verdrei­fach­ung bei der Anzahl der Wohn­geld­be­rechtigten.

Nicht nur der Kreis der Berechtigten hat sich erweitert. Auch die Unter­­stützungs­­leistungen selbst wurden an­ge­passt und tragen den gestiegenen Kosten für Wohn­raum und Heiz­kosten Rechnung. Die durch­­schnitt­lichen Wohn­geld­zahlungen haben sich um 190 € pro Monat erhöht. Eine dauer­hafte Heiz­kosten­komponente soll die gestiegenen Energiekosten und eine Klima­­komponente erstmals auch Kosten für energetische Gebäude­sanierung abfedern. 

Foto Gaszähler
Foto: Frauke Riether (Pixabay)

Um in der akutell schwierigen Lage schnell zu helfen, erhalten bisher bereits Wohn­geld­be­rech­tigte für die Heiz­­periode von September bis Dezember 2022 erneut einen Heiz­­kosten­­zu­­schuss: Für eine Person sind 415 €, für zwei Personen 540 € und für jede weitere Person zusätzlich 100 € vorgesehen. Der Zuschuss soll schnellst­möglichst aus­ge­zahlt werden.  

Beziehen Sie bereits Wohngeld, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sie erhalten das angepasste Wohngeld und den Heiz­kosten­zu­schuss auto­matisch auf Ihr Konto.

 

WICHTIG:
Die Wohngeldreform stellt uns personell vor große Heraus­for­derungen. Um unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, bitten wir darum, von Anfragen zum Be­ar­bei­tungs­stand Ihres Wohngeldantrags möglichst abzusehen. Sollten wir Rück­fragen zu Ihrem Antrag haben, melden wir uns bei Ihnen. Nachträglich noch wichtige Informationen zu Ihrem Antrag können Sie uns gerne per E-Mail an wohngeld@remove.this.ladadi.de zukommen lassen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.