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Pressemitteilungen

Beratung des Landkreises für Unternehmen zu Arbeitnehmern aus Drittstaaten wird ausgeweitet

Darmstadt-Dieburg. An drei Terminen im Mai – am 18., 22. und 28. jeweils von 9 bis 16 Uhr – bietet der Landkreis Darmstadt-Dieburg in den Räumen von LaDaDi vor Ort im Loop5 wieder eine Beratung für Unternehmen an, die Arbeitnehmer aus Drittstaaten, also von außerhalb der EU, beschäftigen oder welche einstellen wollen. Dieses Angebot hatte es bereits im vergangenen Jahr von der Ausländerbehörde gegeben, in diesem Jahr wird das Angebot erweitert: Die Kreisagentur für Beschäftigung (KfB) wird zudem bei den Terminen dabei sein, um „für Fragen rund um den Bereich Arbeitsvermittlung und finanzielle Förderung von Arbeitgebenden zur Verfügung zu stehen“, wie es Christina Brahm, Fachbereichsleiterin der Aktivierenden Hilfe der KfB, ausdrückt. „Die KfB erhält in ihren Vermittlungs- und Beratungsterminen sehr häufig Anfragen zum Thema Ausländerrecht, Behördenprozesse und Beschäftigungserlaubnisse“, erklärt Bojan Petkovic als stellvertretender Leiter des Fachbereichs Ausländerwesen: „Durch die Symbiose der beiden Fachbereiche in den Terminen sollen hierzu Antworten gegeben werden“, sagt er.

2025 wurden zehn Unternehmen beraten

Im vergangenen Jahr waren zehn Firmen und Interessensgruppen an zwei Tagen beraten worden. Dabei ging es um Fragen wie: „Wir möchten Arbeitnehmer aus dem Ausland beschäftigen, wie können wir das vom Prozess her machen?“, „Wir beschäftigen internationale Arbeitnehmer, deren Beschäftigungserlaubnis mit einer Nebenbestimmung versehen ist. Darf die Person bei uns arbeiten?“, aber auch die ausländerrechtlichen Verpflichtungen von Unternehmen, etwa bei Kündigung. Die Unternehmen interessierten sich auch für Fragen wie, wann ein Mitarbeiter selbständig oder unselbständig arbeiten darf oder was passiert, wenn der Aufenthaltstitel abläuft und wie verhält es sich dann mit der Beschäftigungserlaubnis? Dürfen Personen im laufenden Asylverfahren arbeiten? Dürfen Bewerber mit einer Wohnsitzauflage andernorts nach Darmstadt-Dieburg ziehen, um dort zu arbeiten?

„Im Wesentlichen wollen wir den Unternehmen in unserem Landkreis die behördlichen Prozesse der Fachkräftegewinnung verständlich erläutern“, sagt Bojan Petkovic. Neben der Beantwortung ihrer Fragen sollen die Unternehmen auch über die Möglichkeiten der Prozessbeschleunigung durch das relativ neue beschleunigte Fachkräfteverfahren im Ausländerrecht informiert werden, erklärt Petkovic.

Letztlich zielen diese Bemühungen darauf ab, dem Fachkräftemangel in den Unternehmen entgegenzuwirken.

„Wir haben im vergangenen Jahr gesehen, dass es doch viele Fragen gibt, was die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern aus Drittstaaten angeht“, sagt Sozialdezernentin und Kreisbeigeordnete Christel Sprößler, „und wir haben in diesem Jahr die Kollegen der KfB dazu genommen, um noch mehr Antworten geben zu können. Letztlich zielen diese Bemühungen darauf ab, dem Fachkräftemangel in den Unternehmen ein Stückweit entgegenzuwirken – und auch natürlich den Menschen, die aus Nicht-EU-Ländern kommen und hier arbeiten möchten, dies auch zu ermöglichen.“

Während Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich ohne zusätzliche Genehmigungen in Deutschland arbeiten dürfen, benötigen Menschen aus sogenannten Drittstaaten – also Staaten außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz – in der Regel ein Visum und eine Arbeitserlaubnis. Für Menschen aus der Ukraine gelten derzeit Sonderregelungen aufgrund des Krieges. Sie dürfen in Deutschland arbeiten, sobald sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes besitzen, die den Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“ enthält.

Das Interesse an einer Beratung ist jetzt schon sehr groß, aber für die zweite Jahreshälfte sind weitere Termine geplant. Wer Interesse hat, kann Sie sich mit dem Arbeitgeberservice der Kreisagentur für Beschäftigung unter 06151/881-5044 oder arbeitsmarkt@ladadi.de in Verbindung setzen.

tb