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Landkreis Darmstadt-Dieburg ruft zur Rücksichtnahme auf Wildtiere auf
Darmstadt-Dieburg. Der Schutz von Wildtieren hat ganzjährig hohe Bedeutung. Mit dem Frühlingsbeginn kehren viele Zugvögel aus ihren Winterquartieren zurück, zugleich steigt die Sensibilität zahlreicher Tierarten gegenüber Störungen deutlich an. Vom 1. März bis zum 30. September gelten daher die besonderen Schutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Ziel ist es, Tieren eine ungestörte Fortpflanzungs- und Ruhephase zu ermöglichen.
Der frühe Beginn dieser Schutzfrist erklärt sich daraus, dass die Brutzeit nicht erst mit dem Legen der Eier startet, sondern bereits mit der Balz. Diese beginnt häufig schon Wochen zuvor. Ab diesem Zeitpunkt sind Vögel auf Gehölze angewiesen, um Reviere abzugrenzen und geeignete Nistplätze zu finden. Zudem beginnen einige Arten – auch infolge klimatischer Veränderungen – immer früher im Jahr mit dem Brüten.
Besondere Vorsicht gilt bei geschützten Nestern und Quartieren. Nistplätze von Arten wie Schwalben, Mauerseglern und Spatzen sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht entfernt werden – auch außerhalb der eigentlichen Brutzeit. Fortpflanzungsstätten, die nur einmalig genutzt werden, etwa von Amseln oder Meisen, dürfen nach Abschluss der Nutzung beseitigt werden.
Gerade im eigenen Garten ist während der Brut- und Setzzeit Umsicht gefragt. Rodungen sowie umfangreiche Schnittmaßnahmen an Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen sind in diesem Zeitraum unzulässig. „Indem wir uns rücksichtsvoll verhalten, schützen wir Jungtiere und leisten einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz direkt vor unserer Haustür“, betont Lutz Köhler, Vize-Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Diese Maßnahmen sind genehmigungsfrei, sofern keine brütenden Vögel oder andere geschützte Tierarten beeinträchtigt werden.
Werden aus zwingenden Gründen – etwa zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit – unaufschiebbare Maßnahmen erforderlich, sollten diese im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Für Rückfragen und weitere Informationen ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg unter der Telefonnummer 06151 / 881-2209 oder per E-Mail an naturschutz@ladadi.de erreichbar.
Bild: Reh im Morgentau der Wiese. (c) KI, Landkreis Darmstadt-Dieburg.
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