Pressemitteilungen
Führerschein-Umtausch online in 15 Minuten
Darmstadt-Dieburg. Wer seinen alten Führerschein umtauschen muss, kann den Antrag jetzt bequem von zu Hause oder von unterwegs stellen. Seit dem 1. Oktober 2026 bietet die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg den Pflichtumtausch des Führerscheins online an. Der Antrag dauert rund 15 Minuten. Ein BundID-Konto oder die online-Ausweisfunktion des Personalausweises sind nicht erforderlich.
So funktioniert der Umtausch online
Für den Onlineantrag benötigt man den bisherigen Führerschein, den Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passfoto, welches man auch mit dem Smartphone oder Tablet aufnehmen kann.
Der Antrag wird auf der Internetseite des Landkreises unter www.ladadi.de/umtausch im Bereich Fahrerlaubnisse aufgerufen. Dort geben die Antragstellenden zunächst ihre persönlichen Daten ein. Anschließend fotografieren sie Führerschein und Ausweisdokument und laden die Bilder direkt im Antrag hoch, ebenso das Passfoto. Liegen die Dokumente bereits als Bilddateien vor, können diese ebenfalls verwendet werden.
Sind alle Angaben gemacht und die erforderlichen Bilder hochgeladen, wird die Gebühr direkt online bezahlt. Dafür stehen zwei Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: PayPal sowie Kreditkarten von Visa und Mastercard. Ein gesonderter Behördentermin für die Antragstellung ist nicht erforderlich. Auch das Ausdrucken des Antrags entfällt, ebenso das Einreichen der Antragsunterlagen per Post.
Danach übernimmt die Fahrerlaubnisbehörde die weitere Bearbeitung. Die Daten aus dem Onlineantrag stehen direkt im System zur Verfügung und müssen nicht mehr von Hand übertragen werden. Sobald der Antrag bearbeitet ist, erhalten die Antragstellenden eine schriftliche Nachricht. Den neuen Führerschein können sie anschließend nach vorheriger Terminvereinbarung an einem von drei Standorten abholen: im Kreishaus in Dieburg, bei „LaDaDi vor Ort“ in Ober-Ramstadt oder im Loop5 in Weiterstadt.
Nächster Stichtag: 19. Januar 2027
Als Nächstes müssen Kartenführerscheine umgetauscht werden, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Für sie endet die Frist am 19. Januar 2027. Das Ausstellungsjahr steht auf der Vorderseite des Führerscheins.
Für Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 ist die Frist bereits abgelaufen. Bei älteren Papierführerscheinen, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, richtete sich der Stichtag nach dem Geburtsjahr. Für die meisten Jahrgänge ist er ebenfalls verstrichen. Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden: Sie haben unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
Da die Bearbeitung bis zu drei Monate dauern kann, ist es ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen. Wer seine Frist bereits versäumt hat, sollte den Umtausch möglichst bald nachholen. Wer seinen Führerschein nicht fristgerecht umtauscht, droht bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld.
Wer den Führerschein nicht fristgerecht umtauscht, muss bei einer Verkehrskontrolle mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Alternativ zum Onlineantrag stehen die Formulare unter www.ladadi.de/umtausch zum Download bereit. Sie können ausgefüllt per Post an die Fahrerlaubnisbehörde gesendet werden.
mm


