Der Schulträger beobachtet, wie viele Schülerinnen und Schüler in den nächsten Jahren kommen werden und plant entsprechend: Sind genug Klassenräume vorhanden? Reichen die Plätze in der Mensa aus? Müssen Schulen gebaut oder bestehende erweitert werden?
Dazu werden
- Schülerzahlenprognosen erstellt
- Regelmäßige Rücksprachen mit DaDi-Werk (AG Schulstandortentwicklung) gehalten, um Bedarf und Bestand abzugleichen und Ideen zu entwickeln
- Handlungsempfehlungen an die Politik erarbeitet
- Die Umsetzung begleitet, z.B. Regelmäßige Gespräche mit dem Staatlichen Schulamt bei einer Schulneugründung
- Grundschulbezirke überprüft und bei Bedarf neu zugeschnitten
Beispiel Schulbezirksänderung
1. Bedarfsermittlung durch das Bildungsbüro und die Arbeitsgruppe Schulstandortentwicklung (bestehend aus dem Bildungsbüro und der Projektentwicklung des Da-Di-Werkes)
Bei Schulbezirken handelt es sich um rechtlich vorgegebene Einzugsgebiete einer jeden Grundschule. Sie sind vom Schulträger gem. §143 HSchG festzusetzen und jährlich zu überprüfen. Ziel der Grundschulbezirksgrenzen ist es, die bestmögliche Verteilung von Schülerinnen und Schülern auf die Grundschulen zu ermöglichen. Änderungen erfolgen ausschließlich für die Zukunft, sodass kein Schulwechsel von bereits eingeschulten Grundschulkindern erfolgt.
Die Prüfung der Grundschulbezirksgrenzen erfolgt anhand des jährlichen Schülerzahlenberichtes und stellt die Schülerzahlenprognosen den räumlichen Kapazitäten der einzelnen Schulen gegenüber. Wird ein Ungleichgewicht sichtbar, erfolgt eine Bedarfsermittlung und weitergehende Prüfung.
2. Prüfung der räumlichen Kapazitäten und Festlegung der Zügigkeit
Im nächsten Schritt erfolgt eine tiefergehende Prüfung der räumlichen Kapazitäten, um die optimale Anzahl der Zügigkeiten (Anzahl an Parallelklassen eines Jahrgangs) festzustellen. Miteinbezogen werden neben den räumlichen Kapazitäten außerdem von der jeweiligen Kommune geplante Neubaugebiete. Aus dieser Prüfung geht hervor, wie viele Kinder bei Bedarf auf andere Grundschulen verteilt werden müssen – jedoch immer erst ab der nächstmöglichen Einschulung.
3. Zuschnitt neuer Schulbezirke
Unter Einbezug der Einwohnermeldedaten werden neue Schulbezirke zugeschnitten. Dabei werden soziale Aspekte und die Länge und Art des Schulwegs berücksichtigt. Sollten Sie Fragen zum Thema Schulweg haben, wenden Sie sich gerne an das Schulische Mobilitätsmanagement.
4. Informationsverfahren
Der Schulträger setzt sich mit dem Staatlichen Schulamt ins Benehmen. Der Vorschlag wird zudem der Schulgemeinschaft und der Kommune zur Kenntnis und Beratung vorgelegt
5. Beschluss der neuen Schulbezirke
Nach Ablauf einer angemessenen Frist werden die neuen Grundschulbezirksgrenzen in einer Satzung den politischen Gremien zur Genehmigung vorgelegt.
Dies umfasst Beratungen im Kreisausschuss, im Schul-, Kultur- und Sportausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss sowie die endgültige Entscheidung im Kreistag.
6. Umsetzung der neuen Schulbezirksgrenzen
Wurden die Schulbezirksgrenzen durch den Kreistag beschlossen, erfolgt die Umsetzung durch die Kommune in Form einer Anpassung der Meldedaten. Die Beratung zur Einschulung erfolgt zu gegebener Zeit durch die zuständige Grundschule. Sollten Sie Fragen zur Einschulung haben, wenden Sie sich daher gerne an die entsprechende Grundschule.
Schulwegweiser