Allgemeiner Schulentwicklungsplan

Schulträger sind gemäß §145 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes verpflichtet einen Schulentwicklungsplan zu erstellen. Dieser dient als strategische Grundlage für ein bedarfsgerechtes, wohnortnahes und zukunftsfähiges Bildungsangebot vor Ort. Ein Schulentwicklungsplan bildet die schulische Entwicklung der kommenden fünf Jahre ab und schafft Transparenz über geplante Maßnahmen, Herausforderungen und Handlungsschwerpunkte.

Die Fortschreibung des allgemeinbildenden Schulentwicklungsplans 2023/24 bis 2027/28 „Schule als Lebensraum“ beinhaltet auf rund 340 Seiten Informationen zu schulrelevanten Themen wie zum Beispiel Barrierefreiheit, Digitalisierung und Ganztag im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Darüber hinaus enthält der Schulentwicklungsplan…

  • eine Bestandsaufnahme der bestehenden Schulstandorte und Schulformen (Schulprofile),
  • Prognosen der Schülerzahlen aller allgemeinbildender Schulen für die kommenden Jahre,
  • Aussagen zur räumlichen und technischen Ausstattung aller Schulen,
  • Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Schulangebots sowie schulorganisatorischer Anpassungen und
  • Bedarfe zur Anpassung von Grundschulbezirksgrenzen.

Schulentwicklungsplanung ist ein transparenter und gemeinschaftlicher Prozess, in den unterschiedliche Akteure eingebunden werden, um vielfältige Perspektiven zu berücksichtigen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Zu den Beteiligten gehören unter anderem das Staatliche Schulamt und die 83 Schulen des Landkreises.

Durchführungsmaßnahmen werden außerdem mit benachbarten Schulträgern und Fachplanungen – insbesondere der Jugendhilfeplanung – abgestimmt.


Allgemeiner Schulentwicklungsplan 2023/2024 bis 2027/2028

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Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 10.12.2024

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Schulentwicklungsplan der beruflichen Schule

Der Schulentwicklungsplan der beruflichen Schule 2025/26 bis 2029/30 führt die geplanten Maßnahmen des Landkreises Darmstadt-Dieburg zur Entwicklung der beruflichen Ausbildung an der Landrat-Gruber-Schule auf.

Der Plan legt dar, wie sich das Berufsschulangebot der Landrat-Gruber-Schule in den kommenden Jahren an den Bedarfen von Wirtschaft, Gesellschaft und Auszubildenden ausrichten soll. Berücksichtigt werden hierbei demografische Entwicklungen, neue Ausbildungsberufe, regionale Schwerpunktsetzungen sowie die Digitalisierung des Lernens.

Der Schulentwicklungsplan der beruflichen Schule 2025/26 – 2029/30 wurde am 15.09.2025 vom Kreistag einstimmig beschlossen und im Anschluss dem Hessischen Kultusministerium zur Genehmigung vorgelegt. Eine Entscheidung steht noch aus. Gedruckte Exemplare können unter bildungsbuero@ladadi.de angefragt werden.

Mit den enthaltenen Maßnahmen, wie zum Beispiel der Stärkung von Doppelangeboten und dem Wegfall von einzelnen Ausbildungsangeboten, wird die Landrat-Gruber-Schule als einziges berufliches Zentrum im Landkreis Darmstadt-Dieburg zukunftsfähig aufgestellt.


Entwurf zum Schulentwicklungsplan der beruflichen Schule 2025/2026 bis 2029/2030

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Entwicklung der Anzahl von Schülerinnen und Schülern

Jahresbericht Schülerzahlenentwicklung 2025

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