200 Jahre "Landkreise" in Hessen
Das Jahr 2021 ist aus Sicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg aus zwei Gründen ein besonderes. Zum einen fielen die Wahl von Kreistag und Landrat trotz unterschiedlicher Länge der Legislaturperiode und der Amtszeit auf dasselbe Jahr und zum anderen wurden vor 200 Jahren das Amt des Landrats und seine Behörde überhaupt erst geschaffen.
Während die Kommunalwahlen vielen noch frisch im Gedächtnis sind, dürfte dies auf die Ereignisse des Jahres 1821 weit weniger zutreffen. Am 14. Juli 1821 erließ Großherzog Ludwig I. von Hessen-Darmstadt eine Verordnung zur „Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke“.[1] Die bis dahin bestehenden Ämter, welche für die kommunale Verwaltung zuständig gewesen waren, wurden nun zu größeren Gebietskörperschaften den sog. Landratsbezirken zusammengefasst.



