Bürgergeld kann erhalten, wer
- mindestens 15 Jahre alt ist und das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat
- seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat
- erwerbsfähig ist und mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten kann
- seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann
- nicht länger als sechs Monate stationär untergebracht ist
- und Personen, die mit mindestens einer erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:
- nicht erwerbsfähige Personen
- minderjährige Kinder unter 15 Jahren
- erwerbsfähige Erwachsene, die mit Kindern zwischen 15 und 17 Jahren in einem Haushalt leben

