Wer erhält Bürgergeld?

Bürgergeld kann erhalten, wer 

  •  mindestens 15 Jahre alt ist und das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat
  • seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat
  • erwerbsfähig ist und mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten kann
  • seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann
  • nicht länger als sechs Monate stationär untergebracht ist
  • und Personen, die mit mindestens einer erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben.


Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:

  • nicht erwerbsfähige Personen
  • minderjährige Kinder unter 15 Jahren
  • erwerbsfähige Erwachsene, die mit Kindern zwischen 15 und 17 Jahren in einem Haushalt leben

Die Leistungen im Überblick

  • Regelbedarf

    Der Regelbedarf soll die Kosten für den täglichen Bedarf abdecken, das wären Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsgegenstände und Strom.

    Keine Leistungen gefunden.

    Aktuelle Beträge des Regelbedarfs  

  • Leistungen für Unterkunft und Heizung

    Wird Bürgergeld bezogen, werden die Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind, übernommen. Hierzu hat die Kreisagentur für Beschäftigung eine Richtlinie entwickelt, nach welcher sich die angemessenen Unterkunftkosten im Landkreis definieren.

    Die Richtlinie der KdU wird regelmäßig angepasst und gibt Auskunft über die jeweiligen Höchstmieten. 

    Richtlinie der KdU

  • Leistungen für Mehrbedarfe

    Für besondere Lebenssituationen besteht zusätzlich zum Regelbedarf ein Anspruch auf Mehrbedarf.

    Unter entsprechenden Vorraussetzungen können folgende Mehrbedarfe gewährt werden:

    • Mehrbedarfe für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche 
    • Mehrbedarf für Alleinerziehende
    • Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung
    • Mehrbedarf für medizinisch kostenaufwendige Ernährung
    • Mehrbedarf für besondere Härtefälle
    • Mehrbedarf für eine dezentrale Wassererzeugung (z. B. Durchlauferhitzer)
  • Einmalige Leistungen

    Einmalige Zuschüsse für besondere Situationen:

    • Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
    • Nebenkostennachzahlungen bei Erhalt der Jahresabrechnung
    • für Umzüge in Zusammenhang mit z. B. Umzugskosten, Möbel für die erste Wohnung

Wichtiger Hinweis

Bitte laden Sie bei der Veränderungsmitteilung und dem Weiterbewilligungsantrag Ihr Ausweidokument mit hoch, um Ihre Identität nachzuweisen.

Sie können den Antrag jederzeit zwischenspeichern und weiterbearbeiten, für eine erfolgreiche Übermittlung an das Jobcenter ist jedoch der Abschluss des Antrags durch entsprechende Bestätigung zwingend notwendig. 

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