Bürgergeld
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Wer erhält Bürgergeld?
Bürgergeld kann erhalten, wer
- mindestens 15 Jahre alt ist und das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat
- seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat
- erwerbsfähig ist und mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten kann
- seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann
- nicht länger als sechs Monate stationär untergebracht ist
- und Personen, die mit mindestens einer erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Wer zählt zu einer Bedarfsgemeinschaft?
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:
- nicht erwerbsfähige Personen
- minderjährige Kinder unter 15 Jahren
- erwerbsfähige Erwachsene, die mit Kindern zwischen 15 und 17 Jahren in einem Haushalt leben
Was ist der Regelbedarf?
Der Regelbedarf soll die Kosten für den täglichen Bedarf abdecken, das wären Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsgegenstände und Strom.
- Bürgergeld beantragenDas Bürgergeld, auch bekannt als Grundsicherung für Arbeitsuchende, ist eine Leistung des Sozialstaats für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunt…
Wann erhalte ich Leistungen für Unterkunft und Heizung?
Wird Bürgergeld bezogen, werden die Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind, übernommen. Hierzu hat die Kreisagentur für Beschäftigung eine Richtlinie entwickelt, nach welcher sich die angemessenen Unterkunftkosten im Landkreis definieren.
Die Richtlinie wird regelmäßig angepasst und gibt Auskunft über die jeweiligen Höchstmieten.
Was zählt zu den Leistungen für Mehrbedarfe?
Für besondere Lebenssituationen besteht zusätzlich zum Regelbedarf ein Anspruch auf Mehrbedarf.
Unter entsprechenden Voraussetzungen können folgende Mehrbedarfe gewährt werden:
- Mehrbedarfe für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
- Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung
- Mehrbedarf für medizinisch kostenaufwendige Ernährung
- Mehrbedarf für besondere Härtefälle
- Mehrbedarf für eine dezentrale Wassererzeugung (z. B. Durchlauferhitzer)
Was sind einmalige Leistungen?
Einmalige Zuschüsse für besondere Situationen:
- Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- Nebenkostennachzahlungen bei Erhalt der Jahresabrechnung
- für Umzüge in Zusammenhang mit z. B. Umzugskosten, Möbel für die erste Wohnung
Erklärvideos zum Bürgergeld
Informationen für aus der Ukraine Geflüchtete

