Wirtschaftliche Jugendhilfe I

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe I ist u.a. für die Finanzierung von ambulanten, teil- und vollstationären Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zuständig und überprüft die Kostenbeteiligung der Eltern und des jungen Menschen.

Für die Beratung und Antragstellung steht Ihnen der Soziale Dienst zur Verfügung.

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