Informationen für Eltern

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Kindertagespflege interessieren. Die Entscheidung, wie und wo Ihr Kind betreut werden soll, ist eine sehr wichtige Entscheidung, nicht nur für Sie als Eltern, sondern auch für Ihr Kind.

Viele Familien wünschen sich ein familiennahes Betreuungsangebot, welches sich an den Bedürfnissen des Kindes orientiert und sich zudem möglichst flexibel an die Herausforderungen des Familienalltags anpasst. Die Kindertagespflege ist eine ideale Lösung, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Sie bietet nicht nur eine persönliche und vertrauensvolle Betreuung, sondern ermöglicht es auch, die Entwicklungsbedürfnisse Ihres Kindes individuell zu berücksichtigen.

Kindertagespflege bietet:

  •  Betreuung in kleinen Gruppen von maximal fünf Kindern
  •  eine konstante Bezugsperson für die Kinder
  •  flexible Betreuungszeiten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  •  die familiennahe Betreuung erleichtert den Einstieg in die Betreuung außerhalb der Familie
  •  die Kindertagespflegepersonen können individuell auf das Kind und flexibel auf die Bedürfnisse eingehen


Kindertagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg:

  •  haben eine pädagogische Ausbildung oder an einer entsprechenden Qualifikation teilgenommen
  •  nehmen jährlich an Fortbildungen teil, um ihre pädagogischen Fähigkeiten zu reflektieren und stets auf dem neuesten Stand zu bleiben
  •  betreuen Ihr Kind in sicheren und kindgerechten Räumlichkeiten
  •  kommen dem Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung nach

Kindertagespflegepersonen finden

Die Vermittlung von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege im Landkreis Darmstadt-Dieburg koordiniert übergreifend die TTV-Tageseltern-Tageskinder-Vermittlung.

Zur TTV-Tageseltern-Tageskinder-Vermittlung


Kostenbeitrag

Die Kosten für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege sind abhängig vom Betreuungsumfang. Der Betreuungsumfang wird vertraglich zwischen den Eltern und der Kindertagespflegepersonen abgeschlossen. Die Eltern stellen beim Jugendamt einen Förderantrag. Nach Überprüfung der Unterlagen und unter Berücksichtigung des Betreuungsumfanges wird der Elternbeitrag festgelegt, der monatlich an das Jugendamt zu zahlen ist.

Für alle wirtschaftlichen Belange wie Beispielsweise die Festsetzung von Kostenbeiträgen ist die Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe II zuständig.

Wirtschaftliche Jugendhilfe II