Datenschutzhinweise der Bauaufsicht
Der Fachbereich 410 (Bauaufsicht, Denkmalschutz und Immissionsschutz) verarbeitet zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören Daten, welche Sie uns zur Verfügung stellen oder welche wir von Dritten über Sie erheben. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und unseren Informationspflichten (Art. 13 und 14 DS-GVO) nachzukommen, informieren wir Sie über folgende Umstände:
1. Kontaktdaten des Verantwortlichen
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Fachbereich 410- Bauaufsicht, Denkmalschutz und Immissionsschutz-
Jägertorstr. 207
64289 Darmstadt
Tel.: 06151/881-2341
E-Mail: Bauaufsicht@ladadi.de2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der Kreisverwaltung
Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Datenschutzbeauftragte
Jägertorstr. 207
64289 Darmstadt
E-Mail: Datenschutz@ladadi.de
3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Es erfolgt eine Datenerhebung im Zusammenhang mit Ihrem Antrag (Denkmalschutzrechtliche, Bauordnungsrechtliche oder Immissionsschutzrechtliche Genehmigung), der Durchführung einer wiederkehrenden Prüfung oder Gebrauchsabnahme, der Einleitung eines ordnungsbehördlichen Verfahrens bzw. eines Bußgeldverfahrens bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg gemäß § 61 Bauordnung für das Land Hessen (HBO vom 28. Mai 2018 in der jeweils aktuellsten Fassung) bzw. gemäß § 86 HBO, der Einleitung eines ordnungsbehördlichen Verfahrens bzw. eines Bußgeldverfahrens der Immissionsschutzbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg gemäß § 24 – 25 SchfHwG oder der Einleitung eines ordnungsrechtlichen Verfahrens bzw. eines Bußgeldverfahrens der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg gemäß § 9 i.V.m. § 28 HDSchG.
4. Empfänger und Kategorien personenbezogener Daten
4.1) Empfängerinnen und Empfänger
Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nur durch uns verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber Dritten offenlegen. Die unter 4.2 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung Fachbereich 410- Bauaufsicht, Denkmalschutz und Immissionsschutz- gemäß § 70 Abs. 1 HBO an Dritte übermittelt werden, wie beispielsweise an:
- die kreisangehörigen Gemeinden
- Prüfsachverständige oder anerkannte Prüfingenieure
- kommunale Ämter wie Veterinäramt, Natur- und Bodenschutzbehörde, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Wasserschutzbehörde, Denkmalschutzbehörde, Immissionsschutzbehörde oder das Regierungspräsidium Darmstadt
- Hessisches statistisches Landesamt
- Eigentümer / Eigentümerinnen von Flurstücken und Liegenschaften
4.2) Kategorien personenbezogener Daten
Nachfolgende Kategorien personenbezogener Daten werden durch den Fachbereich 410- Bauaufsicht, Denkmalschutz und Immissionsschutz - verarbeitet:
- Stammdaten inklusive Kontaktdaten: Das sind beispielsweise u.a. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe).
- Stammdaten der Verfahrensbeteiligten (Architekten, Fachplaner, Bevollmächtigte).
- Eigentumsdaten: u.a. Grundbuchauszüge, Baulastverzeichnis, Denkmalverzeichnis Firmendaten: Handelsregisterauszüge.
- Qualifikationsdaten: u.a. Bauvorlagenberechtigungen, Nachweisberechtigung, Fachplanerbescheinigungen.
5. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Die personenbezogenen Daten werden nur gespeichert, solange die Kenntnis der Daten für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, erforderlich sind oder gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsvorschriften bestehen.
Die erhobenen Daten eines Bauantragsverfahrens werden mindestens bis zehn Jahre nach dem Abbruch der baulichen Anlage aufbewahrt, bei historischer Bedeutung der baulichen Anlage unbefristet.
Die erhobenen Daten im Rahmen einer allgemeinen Anfrage werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften von fünf Jahren gelöscht.6. Betroffenenrechte
Jede betroffene Person hat grundsätzlich das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art.15 DS-GVO), auf Berichtigung (Art.16 DS-GVO), auf Löschung (Art.17 DS-GVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DS-GVO), auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO), auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO) sowie das Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO)
7. Kontaktdaten der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, bei der Beschwerde eingereicht werden kann:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: 0611-1408 0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de8. Widerruf der Einwilligung
Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.
9. Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten und Folgen einer Nichtbereitstellung:
Um die unter Punkt 3) aufgelisteten Verfahren ordnungsgemäß durchführen zu können und um erforderlichenfalls eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner zu haben sind Sie gem. § 69 HBO verpflichtet den Antrag nach Inhalt, Art, Form und Umfang entsprechend dem Bauvorlagenerlass vollständig einzureichen. Andernfalls ist Ihr Antrag unter Umständen nicht bearbeitungsfähig und wird kostenpflichtig zurückgereicht.
Sofern ein Verstoß gegen geltendes Baurecht festgestellt wurde kann es erforderlich sein, gegen Sie ein ordnungsbehördliches Verfahren einzuleiten. Zur Feststellung eines Verstoßes werden die notwendigen Daten selbst ermittelt und/oder sofern erforderlich aus der bestehenden Bauakte, dem Kataster, dem Grundbuch, dem Melderegister, der Gewerbeanmeldung o.Ä. entnommen.

