Ein Todesfall innerhalb der Familie ist eine große Belastung für die Angehörigen. Neben der Trauer um die verstorbene Person müssen viele wichtige Angelegenheiten geregelt werden. Dazu gehört vor allem auch die Organisation der Bestattung.
Wurde keine (ausreichende) Bestattungsvorsorge getroffen und kann es den Verpflicheten nicht zugemutet werden, die erforderlichen Kosten der Bestattung zu tragen, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Sozialhilfeträger einspringen.
Bestattungskosten sind in der Regel zeitnah zu bezahlen. Bei Banken gilt daher im Todesfall eine Ausnahme, auch wenn keine Kontovollmacht über den Tod hinaus erteilt wurde und noch kein Erbschein vorliegt:
Ist ausreichend Geld auf dem Konto der verstorbenen Person vorhanden, können Angehörige die Rechnungen für die Bestattung einreichen. Nach der Abgabe einer "Haftungserklärung zur Nachlassabwicklung" werden diese Rechnungen vom Konto des Erblassers bezahlt.
Bitte lesen Sie sich vor der Antragstellung zunächst die unten stehenden Fragen & Antworten zur Übernahme von Bestattungskosten durch und fügen Sie dem Antrag die benötigten Unterlagen bei.
Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
Datenschutzhinweise Mitwirkungspflichten

