Die Seite informiert Sie darüber, welche finanzielle Hilfe der Landkreis Ihnen leisten kann, wenn Sie nicht genug Geld zum Leben haben. Es gibt verschiedene Arten von Hilfe – je nachdem, in welcher Lebenssituation Sie sich befinden.
Was sind existenzsichernde Leistungen?
Existenzsichernde Leistungen sind finanzielle Hilfen vom Staat. Sie helfen Menschen, ihre grundlegenden Lebenskosten zu bezahlen. Das bedeutet: Essen, Wohnung, Kleidung, Heizung und andere wichtige Dinge des täglichen Lebens. Umgangssprachlich nennt man diese Hilfe auch "Sozialhilfe".
Das Ziel ist: Jeder Mensch soll in Würde leben können. Jeder soll die Chance haben, am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen.
Welche Hilfe bekommen Sie?
Ob und welche Leistung Sie bekommen, hängt hauptsächlich davon ab, wie lange Sie arbeiten können. Die Hilfebedürftigkeit prüfen wir anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Sie können mindestens 3 Stunden täglich arbeiten
Wenn Sie mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können, können Sie Grundsicherungsgeld beantragen. Das Grundsicherungsgeld ist eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II). Es hilft Menschen, die arbeiten können, aber nicht genug verdienen, um davon alle Kosten des Lebens zu bezahlen.
Wer hilft?
Für das Grundsicherungsgeld ist die Kreisagentur für Beschäftigung ist zuständig.Kreisagentur für Beschäftigung
Sie können weniger als 3 Stunden täglich arbeiten
Wenn Sie vorübergehend weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können, können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Geregelt ist das im Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII).
Wenn Sie dauerhaft weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können, können Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen. Auch diese Art der Hilfe ist geregelt im Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII).
Beide Leistungen gelten als "Sozialhilfe".
Damit wir die Angaben zur Erwerbsfähigkeit prüfen können, benötigen wir entsprechende Nachweise von Ihnen, zum Beispiel den Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid über die Schwerbehinderung, ärztliche Gutachten, eine Bescheinigung über den Pflegegrad oder ein Gutachten über die Erwerbsminderung.
Wer hilft?
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist das Sozialamt (Fachbereich Soziales und Teilhabe, Fachgebiet Existenzsichernde Leistungen) zuständig.Sie haben das gesetzliche Rentenalter erreicht
Wenn Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und Ihre Rente zu gering ist, um Ihren Lebensunterhalt davon zu bestreiten, können Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII). Die Grundsicherung ist eine Form der Sozialhilfe.
Wer hilft?
Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist das Sozialamt (Fachbereich Soziales und Teilhabe, Fachgebiet Existenzsichernde Leistungen) zuständig.
Grundvoraussetzung für die Gewährung von Sozialhilfe ist immer das Vorliegen von Hilfebedürftigkeit. Hilfebedürftig ist, wer den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder über Personen der Einstandsgemeinschaft sicherstellen kann.
Was wird von der Sozialhilfe abgedeckt?
Für Ernährung, Bedürfnisse des täglichen Lebens, Hausrat, Bekleidung und Haushaltsenergie wird der Regelbedarf gezahlt. Die Kosten der Unterkunft werden in sozialhilferechtlich angemessener Höhe übernommen. Die Angemessenheit richtet sich nach Haushaltsgröße und Wohnort. Darüber hinaus werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt. In besonderen Fällen (z. B. bei Schwangerschaft) wird ein Mehrbedarf gewährt.
Informationen und Antrag
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