Foto: Eine nach außen gestülpte, leere Hosentasche und eine offene Hand mit Kleingeld.

Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung ist ein kostenloses Angebot für Menschen, die im Zusammenhang mit Verschuldung oder Überschuldung in Not geraten sind und diese aus eigener Kraft nicht bewältigen können. Nach dem Sozialgesetzbuch ist die Schuldnerberatung Aufgabe der Landkreise. Um eine wohnortnahe Beratung außerhalb des Behördenkontextes zu gewährleisten, wurde die Schuldnerberatung an den Caritasverband, die Regionale Diakonie Darmstadt-Dieburg und den Horizont e.V. übertragen. Den für Ihren Wohnort zuständigen Träger finden Sie am Ende der Seite.
 

Vorsicht Falle: 
Das Versprechen von schneller Hilfe ist verlockend. Gerade im Internet ist jedoch die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, an eine unseriöse Schuldnerberatung zu geraten. Bei einer behördlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle erhalten Sie kostenfreie und kompetente Beratung, ohne weitere finanzielle Verpflichtungen eingehen zu müssen. 


Was macht eine Schuldnerberatung?

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Wie kann Ihnen die Schuldnerberatung helfen?

  • Die Schuldnerberatung hilft Ihnen dabei, einen Überblick über Ihre Schulden zu bekommen.
  • Sie sucht mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen, wie Sie schuldenfrei werden können.
  • Sie unterstützt Sie bei den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern.
  • Sie klärt gemeinsam mit Ihnen, ob für Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Frage kommt.
  • Sie unterstützt Sie dabei, in Zukunft gut mit dem vorhandenen Einkommen haushalten zu können, z. B. mit Hilfe eines Haushaltsplans.

Was kann die Schuldnerberatung nicht für Sie tun?

  • Die Schuldnerberatung verleiht oder verschenkt kein Geld.
  • Sie vermittelt keine Kredite.
  • Sie berät nicht zu Hause.
  • Sie übernimmt nicht die ganze Arbeit, sondern erwartet Ihre aktive Mithilfe.

Was müssen Sie beachten?

  • Die Beratung erfolgt nur auf Deutsch. Falls Sie nicht gut deutsch sprechen, bringen Sie bitte jemanden zum Übersetzen mit.
  • Haben Sie niemanden zum Übersetzen, wenden Sie sich bitte trotzdem an die Schuldnerberatung, die gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung sucht.
  • Für die Beratung werden feste Gesprächstermine vereinbart. Bitte halten Sie diese Termine ein oder sagen Sie diese notfalls rechtzeitig ab.
  • Die Gespräche mit Ihnen unterliegen der Schweigepflicht. Eine Weitergabe von Informationen an Ämter oder sonstige Dritte erfolgt nicht ohne Ihr Einverständnis.
  • Die Beratung ist kostenlos.



Zuständigkeit

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