Taschengeld für U-Häftlinge
Untersuchungshäftlinge haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Sind sie mittellos, können sie einen Anspruch auf ein Taschengeld nach dem Sozialrecht (SGB XII) haben.
Das Taschengeld dient beispielsweise dem Kauf von Hygieneartikeln oder anderen notwendigen Dingen des täglichen Lebens während der Untersuchungshaft.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist zuständig für Personen, deren letzter gewöhnlicher Aufenthalt vor der Inhaftierung im Landkreis Darmstadt-Dieburg lag. Gab es keinen gewöhnlichen Aufenhalt (z. B. weil die Person gerade eingereist oder obdachlos war), ist der Landkreis Darmstadt-Dieburg zuständig, wenn die Haftanstalt im Landkreis liegt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpersonen oder an die Verwaltung bzw. den Sozialdienst der Justizvollzugsanstalt.
