Bildungsmonitoring

Bildungsmonitoring

Seit dem Jahr 2016 gibt es im Bildungsbüro des Landkreises Darmstadt-Dieburg eine Stelle für das kommunale Bildungsmonitoring.

Bildungsmonitoring ist die systematische Erfassung, Analyse und Bewertung von Bildungsdaten, um die Qualität und Entwicklung des Bildungssystems zu beobachten.

Das Bildungsmonitoring unterstützt damit die Bildungsplanung und versucht, der Politik möglichst objektive Entscheidungsgrundlagen zu liefern.

Arbeitsinhalte

  • Erstellen von Schülerzahlenprognosen unter Berücksichtigung der von der Kreisstatistik berechneten Bevölkerungsprognosen - diese werden jährlich im Jahresbericht Schülerzahlenentwicklung zusammengefasst
  • Analyse von regionalen Schullandschaften (Schülerströme, Infrastruktur, Neubaugebiete etc.)
  • Mitarbeit an den Fortschreibungen des Schulentwicklungsplans
  • Aufbau und Pflege einer Datenbank mit Bildungsdaten
  • Auswertung, Darstellung und Interpretation von Daten
  • Erstellen von Veröffentlichungen der Datenanalysen (z.B. Faktencheck 2019 – Bildung & Chancengleichheit)

Beispiel: Gründung der August-Euler-Schule in Griesheim

In Griesheim hat sich durch steigende Schülerzahlen und Neubaugebiete abgezeichnet, dass die bestehenden Grundschulstandorte nicht mehr ausreichen werden. Im Schulentwicklungsplan 2018-2023 wurde daher beschlossen, eine weitere Grundschule einzurichten.

Das Bildungsmonitoring nimmt hier in Zusammenarbeit mit dem Bildungsmanagement eine Schlüsselstelle ein: Wie für jede Kommune des Landkreises wurden auch für Griesheim Schülerzahlenprognosen entwickelt und analysiert, wie viele Klassen für alle Grundschulkinder in Griesheim insgesamt zukünftig benötigt werden. Unter Berücksichtigung vorhandener Grundstücksflächen und schulischen Gebäuden wird ein Vorschlag erarbeitet, wie sich die Klassen auf die einzelnen Grundschulstandorte verteilen.  

Anschließend werden die Grundschulbezirke neu zugeschnitten. Ergeben sich weiterführende Fragestellungen, werden entsprechende Informationen (z. B. zum Stand der Baugebiete) eingeholt. Wenn die vorhandenen Angebote nicht ausreichen, werden Flächen durch den Eigenbetrieb Da-Di-Werk erweitert. Im Einzelfall wird, wie im Beispiel der August-Euler-Schule die Errichtung einer weiteren Schule vorgeschlagen und über die Verabschiedung des Schulentwicklungsplans beschlossen.

Mit der Diesterweg’schen Formel lässt sich berechnen, von wie vielen zusätzlichen SuS (Schülerinnen und Schüler) im Grundschulbereich durch Baugebiete auszugehen ist.

Die neue Schule nimmt den Betrieb auf

Zum Schuljahr 23/24 hat die neue Grundschule mit dem Namen August-Euler-Schule den Betrieb an ihrem Interimsstandort in der Nähe der Carlo-Mierendorff-Schule erfolgreich aufgenommen. Entsprechend traten die neuen Schulbezirke in Kraft. Nach dem Neubau des finalen Standorts im Griesheimer Südwesten werden die Schulbezirke erneut zugeschnitten.

Anzumerken ist, dass steigende Schülerzahlen der Grundschulen auch zeitversetzt Auswirkungen auf die weiterführenden Schulen haben. Daher schließen sich auch immer Fragestellungen zur Planung der weiterführenden Schulstandorte an.

Beispiel Schulbezirksänderung

1. Bedarfsermittlung durch das Bildungsbüro und die Arbeitsgruppe Schulstandortentwicklung (bestehend aus dem Bildungsbüro und der Projektentwicklung des Da-Di-Werkes)

Bei Schulbezirken handelt es sich um rechtlich vorgegebene Einzugsgebiete einer jeden Grundschule. Sie sind vom Schulträger gem. §143 HSchG festzusetzen und jährlich zu überprüfen. Ziel der Grundschulbezirksgrenzen ist es, die bestmögliche Verteilung von Schülerinnen und Schülern auf die Grundschulen zu ermöglichen. Änderungen erfolgen ausschließlich für die Zukunft, sodass kein Schulwechsel von bereits eingeschulten Grundschulkindern erfolgt.

Die Prüfung der Grundschulbezirksgrenzen erfolgt anhand des jährlichen Schülerzahlenberichtes und stellt die Schülerzahlenprognosen den räumlichen Kapazitäten der einzelnen Schulen gegenüber. Wird ein Ungleichgewicht sichtbar, erfolgt eine Bedarfsermittlung und weitergehende Prüfung.

2. Prüfung der räumlichen Kapazitäten und Festlegung der Zügigkeit

Im nächsten Schritt erfolgt eine tiefergehende Prüfung der räumlichen Kapazitäten, um die optimale Anzahl der Zügigkeiten (Anzahl an Parallelklassen eines Jahrgangs) festzustellen. Miteinbezogen werden neben den räumlichen Kapazitäten außerdem von der jeweiligen Kommune geplante Neubaugebiete. Aus dieser Prüfung geht hervor, wie viele Kinder bei Bedarf auf andere Grundschulen verteilt werden müssen – jedoch immer erst ab der nächstmöglichen Einschulung.

3. Zuschnitt neuer Schulbezirke

Unter Einbezug der Einwohnermeldedaten werden neue Schulbezirke zugeschnitten.  Dabei werden soziale Aspekte und die Länge und Art des Schulwegs berücksichtigt. Sollten Sie Fragen zum Thema Schulweg haben, wenden Sie sich gerne an das Schulische Mobilitätsmanagement.

4. Informationsverfahren

Der Schulträger setzt sich mit dem Staatlichen Schulamt ins Benehmen. Der Vorschlag wird zudem der Schulgemeinschaft und der Kommune zur Kenntnis und Beratung vorgelegt

5. Beschluss der neuen Schulbezirke

Nach Ablauf einer angemessenen Frist werden die neuen Grundschulbezirksgrenzen in einer Satzung den politischen Gremien zur Genehmigung vorgelegt.

Dies umfasst Beratungen im Kreisausschuss, im Schul-, Kultur- und Sportausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss sowie die endgültige Entscheidung im Kreistag.

6. Umsetzung der neuen Schulbezirksgrenzen

Wurden die Schulbezirksgrenzen durch den Kreistag beschlossen, erfolgt die Umsetzung durch die Kommune in Form einer Anpassung der Meldedaten. Die Beratung zur Einschulung erfolgt zu gegebener Zeit durch die zuständige Grundschule. Sollten Sie Fragen zur Einschulung haben, wenden Sie sich daher gerne an die entsprechende Grundschule.