Richtlinie zur Bemessung angemessener Unterkunftskosten im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Anwendbar in den Rechtsgebieten des SGB II, SGB XII und AsylbLG
Diese Richtlinie gilt nur für abgeschlossenen Wohnraum, der an eine Mietpartei vermietet wird. Sollten Sie in eine Wohngemeinschaft ziehen oder sich den Wohnraum teilen (beispielsweise Küche, Bad), gelten unter Umständen andere Beträge. In dem Fall wenden Sie sich bitte an uns.
Stand 01.02.25
Angemessener Verbrauch für vom Mieter beeinflussbare Nebenkosten
Wasser: 40m3 pro Person und Jahr
Müll: Leerungen bei ZAW pro Jahr ( 12 Mindestleerungen plus 2 Zusatzleerungen)
Heizung nach bundesweitem Heizspiegel
Gemäß Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist die Angemessenheit der Heizkosten nach dem Heizspiegel zu beurteilen (Aktenzeichen: B14 AS 36/08)
Der bundesweite Heizspiegel kann online abgerufen werden unter:
Heizspiegel für Deutschland | Heizspiegel
Dabei werden die Größe des gesamten Hauses sowie die jeweilige Heizart für die maximal angemessene Wohnungsgröße berücksichtigt. Werte bis zu dem Grenzwert "zu hoch" sind in der Regel angemessen.

