Ich bekomme Bürgergeld oder Sozialhilfe
Wird die Nachzahlung meiner Heizkosten übernommen?
Ja, aber nur nach Prüfung und bei angemessenem Verbrauch. Reichen Sie hierzu Ihre Heizkostenabrechnung bei der zuständigen Sachbearbeitung im Jobcenter bzw. Sozialamt ein.
Ich brauche jetzt Heizöl/Brennholz usw. Werden die Kosten übernommen?
Das müssen wir prüfen: Beantragen Sie die Kostenübernahme bitte BEVOR Sie den Brennstoff beschaffen. Sie können auch nach dem Kauf die Rechnung einreichen. Wir prüfen die Kostenübernahme im Einzelfall. Es kann aber sein, dass die Kosten nicht oder nur teilweise übernommen werden.
Mein Brennstofflieferant hat den monatlichen Abschlag erhöht. Wird die Erhöhung übernommen?
In der Regel ja: Bitte reichen Sie das Erhöhungsschreiben bei Jobcenter oder Sozialamt ein.
Wird meine Nachzahlung der Stromabrechnung übernommen?
Nein, weil die Stromkosten aus dem Regelsatz zu bezahlen sind. Wenden Sie sich an Ihren Stromanbieter, wenn Sie ihre Stromrechnung nicht bezahlen können und vereinbaren Sie eine Ratenzahlung. Sollte der Stromanbieter eine Ratenzahlung ablehnen, können Sie beim Jobcenter oder beim Sozialamt ein Stromdarlehen beantragen.
Der monatliche Abschlag für meinen (Haushalts-) Strom wurde erhöht. Wird die Erhöhung übernommen?
Nein, weil die Stromkosten aus dem Regelsatz zu bezahlen sind. Hohe Abschlagszahlungen können ein Hinweis darauf sein, dass Sie Stromfresser zu Hause haben. Bitte nutzen Sie die kostenlose Energieberatung.
Zahlungsrückstände: Mein Energieversorger droht, den Strom abzustellen. Kann mir das Jobcenter oder Sozialamt helfen?
Wenn Ihr Stromanbieter eine Ratenzahlung ablehnt, setzen Sie sich sofort mit Ihrer zuständigen Ansprechperson im Jobcenter oder Sozialamt in Verbindung. Wir prüfen, ob eine Übernahme möglich ist, um die Stromsperre abzuwenden.
Bitte beachten Sie, dass Stromschulden nur darlehensweise vom Jobcenter übernommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale in Hessen.

