Informationen für Kindertagespflegepersonen
Kinder zu betreuen, sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern, kann eine sehr schöne und erfüllende Aufgabe sein. Sie als Kindertagespflegeperson sind dabei wichtige Bezugspersonen für die Kinder. Sie übernehmen eine große Verantwortung und begleiten die Kinder in einer sensiblen Phase ihres Lebens.
Auf unserer Homepage haben Sie die Möglichkeit, sich zu allen Themen rund um Ihre Tätigkeit in der Kindertagespflege im Landkreis Darmstadt-Dieburg zu informieren.
Antrag Pflegeerlaubnis
Wenn Sie als Kindertagespflegeperson starten, Ihre aktuelle Pflegeerlaubnis ausläuft oder eine Änderung vorgenommen wird (z.B. Umzug) stellen Sie einen Antrag auf Pflegeerlaubnis bei der zuständigen Fachaufsicht (mind. 8 Wochen im Vorfeld). Den Antrag auf eine Pflegeerlaubnis können Sie hier herunterladen:
Pausierung/Beendigung/Wiedereinstieg
Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson aussetzen melden Sie Ihre Pausierung/Beendigung telefonisch oder per Mail der zuständigen Fachaufsicht.
Folgendes gilt es für den Wiedereinstieg zu beachten:
1. Meldung an das Jugendamt
Bitte informieren Sie das Jugendamt frühzeitig, mindestens 12 Wochen vor Ihrem geplanten Neustart.
2. Sicherheitsbegehung
Je nach Länge der Pause ist eine Überprüfung der Räumlichkeiten durch die Fachberatung erforderlich. Stimmen Sie dies individuell mit der Fachberatung ab.
3. Notwendige Fortbildungen
- Aufbauqualifizierung (20 UE): Muss im Jahr vor der Wiederaufnahme absolviert werden, um Förderleistungen zu erhalten.
- Erste-Hilfe-Kurs: Muss aktuell sein (max. 2 Jahre alt).
- Kinderschutzkurs: Muss aktuell sein (max. 3 Jahre alt) und kann ggf. über die Aufbauqualifizierung des Landkreises absolviert werden.Fortbildungsportal
Die aktuellen Fortbildungsangebote finden Sie in unserer Broschüre und auf unserem Fortbildungsportal. Über das Fortbildungsportal können Sie sich direkt für Fortbildungen an- oder abmelden und in Ihrer eigenen Übersicht die Fortbildungen verwalten.
Zum Fortbildungsportal:
Hier klickenBeantragung BEP-Pauschale
Die Teilnahmebescheinigungen von BEP-Fortbildungen müssen aufbewahrt werden –unabhängig davon, ob Sie die Kurse beim LaDaDi oder einem externen Anbieter besucht haben.
Voraussetzung für BEP-Fördergelder ist eine vollständige Teilnahme an den Kursen.
Für die Beantragung der Fördergelder laden Sie die Teilnahmebescheinigungen direkt in der Statistikabfrage zum 01.03. hoch. Die Auszahlung der Gelder erfolgt am Jahresende.
BEP-Kurse sind 5 Jahre gültig und müssen vor dem 1. März abgeschlossen sein. Andernfalls kann die Förderung erst im Folgejahr beantragt werden.
Erste Hilfe Kurs
Alle zwei Jahre müssen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind absolvieren und die Bescheinigung dem Fachgebiet Kindertagesbetreuung vorlegen. Der Kurs muss:
- speziell auf Kinder ausgerichtet sein,
- 9 Unterrichtseinheiten (UE) umfassen,
- in Präsenz stattfinden.
Online-Kurse oder Kurse mit weniger UE werden nicht anerkannt.
Kinderschutz und Schutzkonzept
Um den Schutzauftrag für das Kindeswohl in der Kindertagespflege nach §8a Abs. 5 zu erfüllen, ist jede registrierte Kindertagespflegestelle verpflichtet, ein eigenes Schutzkonzept zu erstellen. Ein Schutzkonzept soll sicherstellen, dass sowohl Kindertagespflegepersonen als auch Eltern im Umgang mit möglichen grenzverletzenden Situationen gut informiert sind und Kinder bestmöglich geschützt werden. Es enthält Informationen über grenzverletzendes Verhalten, Abläufe, die bei Verdacht auf Gefährdung Orientierung bieten, sowie Kontaktdaten von Beratungsstellen, die eine Unterstützung für Eltern und Kindertagespflegepersonen bereitstellen.
Die Themen Kinderschutz und gelebtes Schutzkonzept wird in Fortbildungsangeboten vom Deutschen Kinderschutzbund e.V. mit den Titel "Kinderschutz & gelebtes Schutzkonzept in der Kindertagespflege Teil1 oder Teil 2" behandelt. Eine Teilnahme an einem der beiden Kinderschutzfortbildungen (Teil 1 oder Teil 2), im Umfang von 3 UEs, ist alle 3 Jahre verpflichtend. Eine Anmeldung ist über das Fortbildungsportal möglich.
Besondere Vorkommnisse und Unfälle
Laut §43 Abs. 3 SGB VIII müssen Kindertagespflegepersonen das Jugendamt über wichtige Ereignisse informieren, die für die Betreuung der Kinder bedeutsam sind.
Meldungen erfolgen über das Formular Meldung eines besonderes Vorkommnisses an kindertagespflege@ladadi.de.
Alle wichtigen Hinweise dazu finden Sie im Merkblatt.Finanzielle Förderung
Für alle wirtschaftlichen Belange ist das Fachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe II zuständig.
Dazu zählen:- Bewilligung von laufenden Geldleistungen nach SGB VIII
- Festsetzung von Kostenbeiträgen von Eltern
- Einreichung von Betreuungsverträgen und Fortbildungstagen
- Meldungen von Krankheits- oder Urlaubstagen
- Sozialversicherung
Für Informationen, Kontaktdaten sowie Antragsformulare klicken Sie hier:

