Sozialhilfe beantragen
Die Beantragung von Sozialhilfe ist auf verschwiedenen Wegen möglich. Bitte wählen Sie den Weg, der für Sie am einfachsten ist. Sollten Sie Fragen haben, unterstützen wir Sie gerne. Alternativ können Sie sich auch an das Sozialamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden.
Online-Antrag über die Sozialplattform
Die Sozialplattform ist ein bundesweites Online-Angebot der Sozialbehörden. Sie bündelt Informationen zu vielen Sozialleistungen an einem Ort, erklärt sie verständlich und ermöglicht, passende Leistungen zu finden und – je nach Wohnort – direkt online zu beantragen.
Um existenzsichernde Leistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII online zu beantragen, klicken Sie bitte auf den folgenden Button:
Aus technischen Gründen kann derzeit nur der Erstantrag über die Sozialplattform gestellt werden. Für einen Folgeantrag verwenden Sie bitte das unten stehende Formular. Sie können es uns gerne online über unser Upload-Portal zukommen lassen.
Antragsformulare
Möchten Sie den Antrag nicht online über die Sozialplattform stellen, nutzen Sie bitte unsere Antragsformulare. Sie können sie ausgefüllt und unterschrieben über unser Upload-Portal hochladen oder per Post an den Fachbereich Soziales und Teilhabe senden. Antragsformulare erhalten Sie auch bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Bitte beachten Sie bei Anträgen immer auch unsere Hinweise zum Datenschutz und zu den Mitwirkungspflichten:
Datenschutzhinweise Mitwirkungspflichten (pdf)
Erstantrag auf Sozialhilfe nach SGB XII
Antrag auf Sozialhilfe nach SGB XII (pdf)
Zusätzlich auszufüllen, wenn Sie zur Miete wohnen:
Vermieterbescheinigung (pdf)Zusätzlich auszufüllen, wenn mehr als 2 Personen im Haushalt leben:
Ergänzungsbogen zum Antrag auf Sozialhilfe nach SGB XII (pdf)Folgeantrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler). Für Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Vereinsbeiträge, Freizeiten) liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Weitere Informationen sowie entsprechende Anträge finden Sie auf der Seite
Formulare an die Kreisverwaltung senden
... am schnellsten per Upload-Portal
Wählen Sie bitte unter "Anliegen" das Stichwort "Existenzsichernde Leistungen" aus, damit wir Ihre Unterlagen korrekt zuordnen können.
... alternativ per Post
Möchten Sie den Antrag per Post einreichen, verwenden Sie bitte die folgende Postanschrift:
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg
Existenzsichernde Leistungen SGB XII
64276 Darmstadt

