Foto: Geldscheine und Tablettenblister.

Krankenhilfe

Die Krankenhilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie dient dazu, Menschen zu unterstützen, die trotz Krankenversicherungspflicht nicht krankenversichert sind und die Kosten für medizinische Behandlungen nicht selbst tragen können. 

Die Krankenhilfe richtet sich an Personen, die die Voraussetzungen der Sozialhilfe erfüllen. Die Leistungen entsprechen weitgehend denen der gesetzlichen Krankenversicherung und umfassen insbesondere:

  • Ärztliche und zahnärztliche Behandlungen
  • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Krankenhausbehandlungen
  • Häusliche Krankenpflege 
  • Zahnersatz


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