Ausschüsse des Kreistages

In § 33 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung ist geregelt, dass der Kreistag zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Ausschüsse aus seiner Mitte bilden darf. Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse kann er selbst bestimmen. Ein Finanzausschuss muss gebildet werden.

Der elfte Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat davon Gebrauch gemacht und in der Geschäftsordnung die Bildung von vier themenspezifischen Fachausschüsse beschlossen:

Die Ausschüsse tagen in den beiden letzten Wochen vor einer Kreistagssitzung. Sie beraten und diskutieren die Anträge der Fraktionen oder Kreistagsmitglieder und die Beschlussvorlagen der Verwaltung. So bereiten sie die Entscheidungen des Kreistags vor (Regelung in der Geschäftsordnung des Kreistags).